Nr. 3 - AUSSCHUSS FÜR LANDSCHAFTSPLANUNG vom 11.10.2016

Beginn: 19.30 Uhr; Ende: 21.20 Uhr, Winsen, Feuerwehrgerätehaus

Mitgliederzahl: 13

Anwesend stimmberechtigt:

WB Jagla, Jana (Vorsitzende)
Bürgermeister Bonekamp, Kurt
GV Detlef, Kirsten
GV Grundmann, Jens – zugleich Protokollführer
GV Klippel, Marco
GV Biehl, Kerstin
GV Busse, Imke
WB Thies, Jan
WB Ewert, Ann-Christin
WB Freifrau von Schenck zu Schweinsberg, Elvira 
WB Biehl, Hans-Jürgen

Nicht anwesend:
GV Wendt, Norbert
WB Ramlau, Stefan

 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters
  3. Fragen der Ausschussmitglieder
  4. Beratung und Beschluss zum Planungsbüro
  5. Einwohnerfragestunde

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2: Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters

Vorsitzende:
Keine Mitteilungen.

Bürgermeister:
Keine Mitteilungen.

TOP 3: Fragen der Ausschussmitglieder

Frage,

  • ob es sinnvoll ist, nochmals die maximale Anzahl zusätzlicher Grundstücke/Wohneinheiten gemäß Landesentwicklungsplan zu klären.

Grundsätzlich ja, das ist aber nicht die Aufgabenstellung des Ausschusses für Landschaftsplanung.
Der Landschaftsplan soll davon unabhängig erstellt werden.

 

Frage,

  • ob Landschaftsplan und Flächennutzungsplan zusammen erstellt werden können.

Nein, aber man kann und sollte ab einem gewissen Stand des Landschaftsplanes mit dem Flächennutzungsplan beginnen.
Beide angefragten Büros bieten nur Landschaftsplanung an, keine Flächennutzungsplanung.

TOP 4: Beratung und Beschluss zum Planungsbüro

Die offene Frage aus der letzten Sitzung nach Kosten für die Landschaftspläne der Nachbargemeinden konnte nicht beantwortet werden, da die Planungen zu weit zurückliegen. Die Rechnungsunterlagen liegen nicht mehr vor.

Die Vorsitzende hat die vorliegenden Honorarermittlungen von Landschaftsplanung Jacob (LPJ) und Günther & Pollok (G & P) zur besseren Übersichtlichkeit in einer Tabelle gegenübergestellt. Eine direkte Vergleichbarkeit ist trotzdem nicht gegeben, da insbesondere die angebotenen „besonderen Leistungen“ nicht deckungsgleich sind. Insgesamt ist aber festzuhalten, dass das Angebot von G & P insgesamt und auch im Bereich der Grundleistungen günstiger zu sein scheint.

Weiterhin wurde intensiv und kontrovers über den geplanten Umfang und die Qualität (z. B. im Bereich der Erfassung und Kartierung) des Landschaftsplanes bezüglich der „besonderen Leistungen“ diskutiert. Hier stellt sich die Frage, ob der Landschaftsplan eher als (notwendiges) Mittel zum Zweck gesehen wird, anschließend einen Flächennutzungsplan zu erstellen, oder ob auch ein starker Fokus auf Naturschutz gelegt werden soll. Es wurden konkrete Bedenken geäußert, das Ziel Bebauungsplan über den eigentlichen Zweck Natur-/Landschaftsschutz zu stellen.

Basierend auf den Vorstellungen der beiden Büros auf der letzten Sitzung und den nun vorliegenden Honorarermittlungen, scheint G & P eher der geeignete Partner zu sein, wenn der Landschaftsplan nur Mittel zum Zweck ist. LPJ hingegen scheint der richtige Partner zu sein, wenn umfangreicher Landschaftsplan erstellt werden soll.

Beschluss:
Der Ausschuss für Landschaftsplanung beschließt, der Gemeindevertretung die Beauftragung des Büros G & P zu empfehlen.

(10:1:0)

 

TOP 5: Einwohnerfragestunde

Anmerkung zu Sinn & Zweck der artenschutzrechtlichen Konfliktanalyse.

Gez.:
Jens Grundmann
Protokollführer

Zurück