Nr. 4 - GEMEINDEVERTRETUNG WINSEN vom 03.06.2019

Beginn: 20.00 Uhr; Ende: 20.31 Uhr, Winsen, Feuerwehrhaus

Mitgliederzahl: 9

 

Anwesend stimmberechtigt:

Bürgermeister Thies, Jan
GV Biehl, Kerstin
GV Ramlau, Stefan
GV Schimkat, Rüdiger
GV Storjohann, Timm
GV Lüdemann-Strunck, Eva
GV Jagla, Jana

Nicht stimmberechtigt:
Herr Löchelt, Amt Kisdorf - zugleich als Protokollführer

Nicht anwesend:
GV Freifrau Schenck zu Schweinsberg, Elvira
GV Grundmann, Jens-Peter

Die Mitglieder der Gemeindevertretung Winsen wurden durch schriftliche Einladung vom 23.05.2019 auf Montag, den 03.06.2019, unter Zustellung der Tagesordnung einberufen.

Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung wurden öffentlich bekannt gemacht.

 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Ausfertigung der Niederschrift Nr. 3 vom 16.04.2019
  3. Mitteilungen des Bürgermeisters
  4. Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung
  5. Einwohnerfragestunde - Teil 1
  6. Flächennutzungsplan; hier: Aufstellungsbeschluss
  7. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Teil I „Ortslage Winsen / südlicher Teil“; hier: Aufstellungsbeschluss
  8. Einnahme- und Ausgaberechnung 2018 zum Sondervermögen Kameradschaftskasse der
    Freiwilligen Feuerwehr
  9. Einwohnerfragestunde - Teil 2

Sitzungsprotokoll

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2: Ausfertigung der Niederschrift Nr. 3 vom 16.04.2019

Nach Zustellung der Niederschrift Nr. 3 vom 16.04.2019 wurden Einwendungen nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als gebilligt. Sie wird nach § 41 abs. 1 GO ausgefertigt.

TOP 3: Mitteilungen des Bürgermeisters

  • Defektes Spielgerät auf dem Spielplatz muss aus Sicherheitsgründen abgebaut werden.
  • Europawahl am 26.05.2019; Dank an die Wahlhelfer und für die Verpflegung.
  • Gruppe „Dorfverschönerung“ hat gemeindliche Beete gepflegt und bepflanzt.
  • Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern nach Erwerb von „Winsen-Flaggen“.
  • Verbandsversammlung des Schulverbandes im Amt Kisdorf hat Neubau der kleinen Sporthalle beschlossen.

TOP 4: Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung

GV Ramlau, Stefan:

  • Finanzierung der kleinen Sporthalle und Anteil der Gemeinde Winsen an den Finanzierungskosten.

TOP 5: Einwohnerfragestunde – Teil I

  • Anbringung des Wappenschildes am Feuerwehrhaus.

TOP 6: Flächennutzungsplan; hier: Aufstellungsbeschluss

Die Gemeinde Winsen hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.06.2016 die Aufstellung eines Landschaftsplans beschlossen (7. GV vom 30.06.2016, TOP 6). Nachdem das Planverfahren nunmehr mit dem abschließenden Beschluss beendet wurde, gilt der Landschaftsplan als festgestellt. Der Landschaftsplan ist die Arbeitsgrundlage und eine Grundvoraussetzung für den aufzustellenden Flächennutzungsplan.

Da die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes vorliegen, kann die Gemeinde Winsen ihre städtebauliche Entwicklung weiter vorantreiben und ein gemeindegebietsübergreifendes Gesamtkonzept entwickeln. Der Flächennutzungsplan wird somit eine maßgebliche Vorgabe für die künftigen Bebauungspläne darstellen.

Mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes hat sich der Bau- und Wegeausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2019 befasst. Im Ergebnis seiner Beratungen hat der Bau- und Wegeausschuss der Gemeindevertretung eine Empfehlung zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes abgegeben (4. BauWegeA vom 25.04.2019, TOP 07).

Für das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes sind im Jahr 2019 Planungskosten in Höhe von 30.000,00 € (grobe Schätzung) im Haushalt bei der Kostenstelle 5.1.1.10.543100 zur Verfügung gestellt. 

  1. Für das gesamte Gemeindegebiet wird der Flächennutzungsplan aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wird das Planungsbüro DN Stadtplanung aus Rellingen beauftragt
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) soll in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung parallel zur frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen: 9

davon anwesend: 7; Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0;

Stimmenthaltungen: 0.

TOP 7: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Teil I „Ortslage Winsen / südlicher Teil“; hier: Aufstellungsbeschluss

Mit Schreiben vom 26.09.2018 ist dem Amt Kisdorf ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 1, Teil I „Ortslage Winsen / südlicher Teil“ der Gemeinde Winsen am 27.09.2018 eingegangen. Für den Bereich der Dorfstraße 27-33 soll die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung vom allgemeinen Wohngebiet (WA) in ein Mischgebiet (MI) geändert werden. Den Antrag begründet die Antragstellerin damit, dass sie auf dem Grundstück Dorfstraße 29 eine Physiotherapiepraxis mit untergeordnetem Wohnraum errichten möchte. Die aktuelle Festsetzung des allgemeinen Wohngebietes steht dem Vorhaben im Wege, da die gewünschte Physiotherapiepraxis dem Wohnzweck untergeordnet sein muss.

Der Antrag auf Bauleitplanung wurde in den Sitzungen des Bau- und Wegeausschusses am 15.11.2018 und 25.04.2019 beraten. In der Sitzung vom 25.04.2019 hat der Ausschuss letztlich eine Empfehlung zur Aufstellung der Änderung des Bebauungsplans Nr. 1, Teil 1 „Ortslage Winsen / südlicher Teil“, mit der Zielsetzung ein Mischgebiet festzusetzen, beschlossen (BauWegeA Nr. 4 vom 25.04.2019, TOP 05).

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1, Teil 1 „Ortslage Winsen / südlicher Teil“ wird voraussichtlich insgesamtca. 7.000,00 € kosten (grobe Schätzung).Im Haushalt 2019 stehen hierfür ausreichend Mittel zur Verfügung. 

  1. Für die Fläche im Bereich westlich der Dorfstraße, nördlich des Grundstückes Dorfstraße 25 (Flurstücke 50/14, 50/15, 50/16 und 50/17, Flur 2) wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1, Teil 1 „Ortslage Winsen / südlicher Teil“ aufgestellt. Ziel ist die Festsetzung eines Mischgebietes. 
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Für diese Planung ist mit der Antragstellerin ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) über die Erstattung der entstehenden Planungskosten zu schließen.
  4. Mit der Ausarbeitung der Planentwürfe ist das Planungsbüro DN Stadtplanung aus Rellingenzu beauftragen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  6. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung parallel zur frühzeitigen Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen: 8

davon anwesend: 6; Ja-Stimmen: 6; Nein-Stimmen: 0;

Stimmenthaltungen: 0.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Bürgermeister Jan Thies von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

TOP 8: Einnahme- und Ausgaberechnung 2018 zum Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr

Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Winsen hat die vom Wehrvorstand erstellte und von den gewählten Kassenprüferinnen und Kassenprüfer geprüfte Einnahme- und Ausgaberechnung für das Jahr 2018 beschlossen. Nach § 2a Abs. 5 des Brandschutzgesetzes und § 10 der gemeindlichen Satzung zum Sondervermögen für die Kameradschaftspflege ist diese Einnahme- und Ausgaberechnung als Jahresergebnis der Gemeindevertretung vorzulegen.

Die Gemeindevertretung nimmt die von der Freiwilligen Feuerwehr vorgelegte Einnahme- und Ausgaberechnung für das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis.       

TOP 9: Einwohnerfragestunde Teil II

  • Schäden am „Alten Kaltenkirchener Weg“ vor der Brücke sollten repariert werden.
  • Gemeindegrenze Winsen/Oersdorf liegt am „Alten Kaltenkirchener Weg“ ca. 30 Meter vor der Brücke.

 

Gez.:
Löchelt
Protokollführer

Jan Thies
Bürgermeister

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