Nr. 6 - GEMEINDEVERTRETUNG WINSEN vom 11.05.2016

Beginn: 20.00 Uhr; Ende: 20.20 Uhr, Winsen, „Zur Waldklause“

Mitgliederzahl: 9

Anwesend stimmberechtigt:

Bürgermeister Bonekamp, Kurt
GV Biehl, Kerstin
GV Busse, Imke
GV Detlef, Kirsten
GV Klippel, Marco
GV Storjohann, Timm
GV Wendt, Norbert 

Nicht stimmberechtigt:

Herr Löchelt, Amt Kisdorf - zugleich als Protokollführer-
WB Wisnewski, Hans-Jürgen als Vors. FinA

Nicht anwesend:

GV Hachmeister, Bernd
GV Grundmann, Jens-Peter 

Die Mitglieder der Gemeindevertretung Winsen wurden durch schriftliche Einladung vom 28.04.2016 auf Mittwoch, den 11.05.2016, unter Zustellung der Tagesordnung einberufen.

Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung wurden öffentlich bekannt gemacht.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Ausfertigung der Niederschrift Nr. 5 vom 27.01.2016
  3. Mitteilungen des Bürgermeisters
  4. Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung
  5. Einwohnerfragestunde – 1. Teil
  6. Beschluss der Eröffnungsbilanz 01.01.2014
  7. Kanalsanierung 4. Bauabschnitt
  8. Einwohnerfragestunde – 2. Teil

Sitzungsniederschrift

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. 

TOP 2: Ausfertigung der Niederschrift Nr. 5 vom 27.01.2016

Nach Zustellung der Niederschrift Nr. 5 vom 27.01.2016 wurden Einwendungen nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als gebilligt. Sie wird nach § 41 Abs. 1 GO ausgefertigt.

TOP 3: Mitteilungen des Bürgermeisters

  • Fa. Deutsche Glasfaser hat mit den Arbeiten zur Verlegung der Glasfaserkabel begonnen

TOP 4: Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung

  • Zeitlicher Rahmen für die Durchführung der Arbeiten zur Verlegung der Glasfaserkabel

TOP 5: Einwohnerfragestunde – 1. Teil

Keine Fragen

TOP 6: Beschluss der Eröffnungsbilanz 01.01.2014

Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Winsen zum 01.01.2014 wird vom Finanzausschuss in seiner Sitzung am 03.05.2016 geprüft.

Seit dem Haushaltsjahr 2014 werden die Haushaltsplanung und die laufenden Geschäfte des Rechnungswesens nach den Vorschriften des NKHR-SH (neues kommunales Haushalts- und Rechnungs-wesen Schleswig-Holstein) geführt.

Die Gegenüberstellung des Vermögens und dessen Finanzierung (Eigen- oder Fremdkapital) ermöglichen einen Überblick über die gesamtwirtschaftliche Situation der Gemeinde.

Die Bilanzsumme beträgt                                           2.138.459,70€
Die Höhe des Eigenkapitals beträgt                           1.282.365,39€

Der Finanzausschuss wird die ihm obliegende Aufgabe der örtlichen Prüfung in seiner Sitzung am 03.05.2016 wahrnehmen.

Ergänzend zu den bestehenden Aufgaben der örtlichen Prüfung durch den Finanzausschuss wurde im Vorwege die Firma KUBUS als unabhängige Dritte mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz und den gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen beauftragt.

Zur Prüfung liegen dem Finanzausschuss die Bilanz mit Anhang und Anlagen, die Feststellungsbelege der Eröffnungsbilanzbuchungen, Bewertungsunterlagen und weitere Unterlagen in Zusammenhang mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz sowie der Prüfbericht von KUBUS vor.

Der Finanzausschuss wird sich des Weiteren davon überzeugen, dass die Qualität der Prüfung der Firma KUBUS den Zwecken der Prüfung der Eröffnungsbilanz genügt.

KUBUS hat auf der Grundlage ihrer Prüfungsfeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Auf dieser Grundlage wurde festgestellt, dass die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014, der Anhang und die die Eröffnungsbilanz erläuternden Anlagen den diesbezüglichen Rechtsvorschriften des Landes S-H sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entsprechen und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Winsen vermitteln.

Die Gemeindevertretung beschließt nach Prüfung und auf Vorschlag des Finanzausschusses die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 mit den erforderlichen Anlagen in der vorgelegten Form.

(7:0:0)

TOP 7: Kanalsanierung 4. Bauabschnitt

Die in 2013 begonnene Sanierung der Abwasserkanäle soll in 2016 fortgeführt werden. Hierzu hat der von der Gemeinde beauftragte Ingenieur Weimar vom Ing.-Büro W², Kaltenkirchen, mehrere Sanierungsvarianten vorgestellt.

Der Bau- und Wegeausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2016 der Gemeindevertretung empfohlen, den Bauabschnitt „Schustertwiete“, Variante 2 – nur Inliner-Sanierung für die Haltungen 5.15 und 5.18 - zu beschließen (4. BauWegeA vom 09.03.2016, TOP 4). Die Kostenschätzung beläuft sich mit der Inspektion der Grundstücksanschlusskanäle und der Schächte auf 20.427,12 € brutto.

Die Gemeindevertretung beschließt als 4. Bauabschnitt der Kanalsanierung den Bauabschnitt „Schustertwiete“, Variante 2 – Inliner-Sanierung für die Haltungen 5.15 und 5.18. Entsprechende Vorinspektionen sollen im Vorwege separat ausgeschrieben werden, hinzu kommen noch die Kosten für die Inspektion der Grundstücksanschlusskanäle. Alle restlichen Haltungen der Schustertwiete sollen dann voraussichtlich in 2017 (5. Bauabschnitt 2017) erfolgen.

(7:0:0)

TOP 8: Einwohnerfragestunde - 2. Teil

  • Verlegung von Anschlussleitungen innerhalb der Gebäude durch die Fa. Deutsche Glasfaser

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