Nr. 10 - FINANZAUSSCHUSS vom 30.11.2017
Beginn: 19.30 Uhr; Ende: 19.45 Uhr, Winsen, Gasthof „Zur Waldklause“
Mitgliederzahl: 3
Anwesend stimmberechtigt:
WB Wisnewski, Hans-Jürgen (Vorsitzender)
GV Grundmann, Jens – zugleich Protokollführer
GV Wendt, Norbert
Nicht stimmberechtigt:
Bürgermeister Bonekamp, Kurt
GV Biehl, Kerstin
GV Klippel, Marco
GV Ramlau, Stefan (ab TOP 4)
GV Storjohann, Timm
Herr Löchelt, Amt Kisdorf
Die Tagesordnung wird nach § 3 Abs. 5 GeschO wie folgt geändert:
Der Vorsitzende beantragt, TOP 6 in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.
(3:0:0)
Tagesordnung:
- Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Verwaltung
- Fragen der Ausschussmitglieder
- Neufassung der Hundesteuersatzung
- Einwohnerfragestunde
- Antrag auf Stundung einer Gewerbesteuerforderung - nichtöffentlich
Öffentlicher Teil
TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
TOP 2: Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Verwaltung
Vorsitzender:
- Der Haushaltsentwurf für 2018 liegt noch nicht vor und ist für Januar/Februar zu erwarten.
Bürgermeister:
- Keine Mitteilungen
Verwaltung:
- Keine Mitteilungen
TOP 3: Fragen der Ausschussmitglieder
Frage, ob noch Steuersätze beschlossen werden können, wenn der Haushalt erst Anfang des neuen Jahres beschlossen wird?
- Neue Hebesätze können bis zum 30. Juni beschlossen werden.
- Die Umsetzung ist aber in der Praxis schwierig und aufwendig, da die Bescheide bereits im Januar zugestellt werden.
- Das Problem kann grundsätzlich mittels einer Hebesatzsatzung adressiert werden.
TOP 4: Neufassung der Hundesteuersatzung
Aufgrund des Prüfungsberichtes des Gemeindeprüfungsamtes (GPA) aus dem Jahr 2013 und aufgrund von Änderungen im Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG SH) wurde vom Amt Kisdorf eine Neufassung der Satzung der Gemeinde Winsen über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) erarbeitet, die die relevanten Änderungen beinhaltet.
Der bisherige § 4 Abs. 2 (Gefährliche Hunde) wurde gestrichen, da ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein im Jahr 2016 eine Rassenaufzählung für gefährliche Hunde für rechtwidrig erklärt hat. Begründung: Ein Hund gilt nicht aufgrund seiner Rasse als gefährlicher Hund.
§ 4 Abs. 2 beinhaltet nun die Festsetzung des gesonderten Steuersatzes für gefährliche Hunde gem. § 7 des HundeG SH, wobei dieser Steuersatz deutlich über dem regulären Hundesteuersatz der Gemeinde liegen soll. Dies war in der Gemeinde Winsen mit dem bereits existierenden Steuersatz für gefährliche Hunde in Höhe von 400,00 € gegeben, bisher geregelt im § 4 Abs. 1.
§ 5 Abs. 2 wurde gestrichen. Die dort bisher getroffenen Regelungen zu Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln, wurden im § 6 Abs. 2 neu gefasst.
Der bisherige § 6 (Zwingersteuer) wurde ebenfalls gestrichen, da aus verwaltungsrechtlichen Entscheidungen und der sich daraus entwickelten Rechtsauffassung hervor geht, dass Regelungen zu einer sogenannten Zwingersteuer unrechtmäßig sind.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die vorgelegte Neufassung der Hundesteuersatzung zu beschließen.
(3:0:0)
TOP 5: Einwohnerfragestunde
- Wieviele gefährliche Hunde gemäß bisher geltender Rasseliste gibt es in Winsen?
1 Hund.
- Gibt es einen „Hundeführerschein“ in Schleswig-Holstein, wie in Niedersachsen?
Nein, aber der Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes muss seine Befähigung nachweisen.
Ende des öffentlichen Teils / Nichtöffentlicher Teil wird nur an Berechtigte versandt.
Nichtöffentlicher Teil
TOP 6: Antrag auf Stundung einer Gewerbesteuerforderung
Gez.:
Jens Grundmann
Protokollführer