Nr. 10 - GEMEINDEVERTRETUNG WINSEN vom 30.11.2017

Beginn: 20.00 Uhr; Ende: 20.29 Uhr, Winsen, Gasthaus „Zur Waldklause“

Mitgliederzahl: 9

 

Anwesend stimmberechtigt:
Bürgermeister Bonekamp, Kurt
GV Biehl, Kerstin
GV Grundmann, Jens-Peter
GV Klippel, Marco
GV Ramlau, Stefan
GV Storjohann, Timm
GV Wendt, Norbert
 

Nicht stimmberechtigt:
WB Wisnewski, Hans-Jürgen als Vors. des Finanzausschusses
Herr Löchelt, Amt Kisdorf - zugleich als Protokollführer-

Nicht anwesend:
GV Busse, Imke
GV Detlef, Kirsten

Die Mitglieder der Gemeindevertretung Winsen wurden durch schriftliche Einladung vom 17.11.2017 auf Donnerstag, den 30.11.2017, unter Zustellung der Tagesordnung einberufen.

 Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung wurden öffentlich bekannt gemacht.

Die Tagesordnung wird wie folgt geändert:
TOP 9 „Stundung einer Forderung“ wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

(7:0:0)

 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Ausfertigung der Niederschrift Nr. 9 vom 22.02.2017
  3. Mitteilungen des Bürgermeisters
  4. Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung
  5. Einwohnerfragestunde- 1. Teil
  6. Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer
  7. Genehmigung der Auftragsvergabe Stromlieferung
  8. Einwohnerfragestunde – 2. Teil
  9. Stundung einer Forderung - nichtöffentlich

Sitzungsniederschrift

Öffentlicher Teil:

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. 

TOP 2: Ausfertigung der Niederschrift Nr. 9 vom 22.02.2017

Nach Zustellung der Niederschrift Nr. 9 vom 22.02.2017 wurden Einwendungen nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als gebilligt. Sie wird nach § 41 Abs. 1 GO ausgefertigt.

TOP 3: Mitteilungen des Bürgermeisters

  • Weist auf fehlerhafte Berichterstattung der Segeberger Zeitung zur Einwohnerversammlung und zur bevorstehenden Kommunalwahl hin
  • Dank an die Helfer zur Vorbereitung der Einwohnerversammlung
  • Reinigungsplan zur Verbesserung der Sauberkeit im Feuerwehrgerätehaus erstellt
  • Vertrag mit dem Ing.-Büro W², Kaltenkirchen, zur Begleitung der Kanalsanierungsarbeiten verlängert

TOP 4: Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung

 

GV Grundmann: Entscheidung über Verlängerung des Ingenieurvertrages zur Begleitung der Kanalsanierungsarbeiten

TOP 5: Einwohnerfragestunde – 1. Teil

  • Hinweis auf fehlende Wiederherstellung der Oberflächen von Gehwegen nach Verlegung der Glasfaserkabel

TOP 6: Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer

Aufgrund von Änderungen des Gesetzes über das Halten von Hunden in Schleswig-Holstein (HundeG SH) und Hinweisen des Gemeindeprüfungsamt des Kreises Segeberg ist die Überarbeitung der Hundesteuersatzung erforderlich. Der Finanzausschuss hat sich mit der Angelegenheit befasst und schlägt der Gemeindevertretung vor, eine Neufassung der Hundesteuersatzung zu beschließen (10. FinA vom 30.11.2017, TOP 4). Durch die Neufassung werden die Steuersätze nicht verändert.

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung.

(7:0:0)

TOP 7: Genehmigung Auftragsvergabe Stromlieferung

Die Stromlieferverträge laufen zum 31.12.2017 aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wie in den letzten Jahren ist die Ausschreibung durch den Dienstleister Fa. Kubus Kommunalberatung und  Service GmbH erfolgt.

Die Vorteile der Firma Kubus werden in den positiven Erfahrungen der letzten Ausschreibung gesehen. Im Gegensatz zu anderen Anbietern holt die Firma Kubus lediglich Angebote für den Bedarf der Gemeinden des Amtes ein. Dies erfolgt über ein vollständig elektronisches Ausschreibungsverfahren mit elektronischer Auktion  über die Onlineplattform. So verringert sich die ausgeschriebene Stromliefermenge, was die Anzahl der potentiellen Bieter erhöht.

Die 1. Phase des Ausschreibungsverfahrens endete am 18.07.2017. Die elektronische Auktion wurde am 16.08.2017 durchgeführt. Zur Teilnahme an der elektronischen Auktion wurden die Bieter aufgefordert, die im Rahmen der 1. Phase des Ausschreibungsverfahrens ein zulässiges Angebot unterbreitet haben.

Es lagen Angebote von folgenden Bietern vor:

Teillos 1 Straßenbeleuchtung

  1. Stadtwerke Ahrensburg GmbH, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg
  2. Stadtwerke Dachau, Brunngartenstraße 3, 85221 Dachau

Teillos 2 Sonstige Objekte

  1. Stadtwerke Ahrensburg GmbH, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg
  2. Stadtwerke Dachau, Brunngartenstraße 3, 85221 Dachau

Die darauf folgende elektronische Auktion wurde am 16.08.2017 durchgeführt. Das wirtschaftlichste Angebot wurde angegeben von der:

Teillos 1 Straßenbeleuchtung
Stadtwerke Ahrensburg GmbH

Teillos 2 Sonstige Objekte
Stadtwerke Ahrensburg GmbH

Das Auftragsvolumen der neu abzuschließenden Stromlieferverträge aller Objekte der Gemeinde bei einer Laufzeit von 3 Jahren beträgt ca. 6.750,00 €.

Da der Auftrag zwingend an das wirtschaftlichste Angebot erfolgen muss, hat der Bürgermeister den Zuschlag für beide Lose an die Stadtwerke Ahrensburg GmbH, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg erteilt und beantragt die Genehmigung der Auftragsvergabe.

Die Gemeindevertretung genehmigt die Auftragsvergabe zur Lieferung von elektrischer Energie für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 an die Stadtwerke Ahrensburg GmbH.                                

(7:0:0)

TOP 8: Einwohnerfragestunde - 2. Teil

  • Ausschreibungsverfahren vor Auftragsvergabe Stromlieferung

Vor Eintritt in die Beratung zu TOP 9 wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Ende des öffentlichen Teils / nichtöffentlicher Teil wird nur an die Berechtigten übersandt.

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