Nr. 11 – BAU- UND WEGEAUSSCHUSS WINSEN vom 27.04.2021
Beginn: 20.00 Uhr; Ende: 22.10 Uhr, Winsen, Feuerwehrhaus
Mitgliederzahl: 7
Anwesend stimmberechtigt:
GV Ramlau, Stefan (Vorsitzender)
Bürgermeister Thies, Jan
GV Biehl, Kerstin
GV Jagla, Jana
WB Sohnius, Maren – zugleich Protokollführerin
WB Busse, Imke
WB Biehl, Hans-Jürgen
Die Tagesordnung wird nach § 3 Abs. 5 GeschO wie folgt erweitert bzw. geändert.
Der Vorsitzende beantragt für TOP 9 „Bauanträge“ die Nichtöffentlichkeit.
(7:0:0)
Tagesordnung
- Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters
- Fragen der Ausschussmitglieder
- Kapazität der Klärteiche; hier: Bericht des Ingenieurbüros
- Ausschreibung des Winterdienstes 2021 – 2024; hier: Sachstand
- Aufstellung des Flächennutzungsplanes; hier: Sachstand
- Überbauung der Gemeindefläche durch ein Carport in der „Dorfstraße“
- Einwohnerfragestunde
- Bauanträge - nichtöffentlich
Öffentlicher Teil
TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, die Tagesordnung wird genehmigt und die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
TOP 2: Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters
Vorsitzender:
- Seit dem heutigen Tag, dem 27.04.2021, gibt es im Feuerwehrhaus dank der Initiative von zwei Gemeindemitgliedern freies W-Lan. Die Reichweite rund um das Feuerwehrhaus herum beträgt je nach Seite ca. 1 - 3 Meter.
Bürgermeister:
- Teilt mit, dass die sog. Reifenschaukel auf dem Spielplatz stillgelegt wurde. Somit ist neben den Reckstangen das nächste Gerät nicht mehr nutzbar. Eine Erneuerung ist aufgrund der angespannten Haushaltslage kurzfristig nicht möglich.
TOP 3: Fragen der Ausschussmitglieder
Keine Fragen.
TOP 4: Kapazität der Klärteiche; hier: Bericht des Ingenieurbüros
Der Vorsitzende erläuterte kurz, dass aufgrund des schlechten Zustandes der Klärteiche und der Bemängelung des Zustandes durch die untere Wasserbehörde ein Ingenieurbüro mit der Untersuchung zur Instandsetzung, zum Gelände und zur Leistungsfähigkeit beauftragt wurde. Der anwesende Ingenieur Herr Bein wurde begrüßt und stellte seine vorab an die Ausschussmitglieder versandte Stellungnahme vor.
Ist- Zustand:
- Auslegung der Klärteiche im Jahre 1993 auf 500 Einwohner (EW) - hat immer noch Bestand.
- Tatsächlich sind 422 EW angeschlossen, entspricht einer Auslastung von 84 %.
- Auslastung sollte bei max. 90 % liegen, um Reserven für mögliche Spülstöße durch Regen zu haben.
Der aktuelle Entwurf des Flächennutzungsplanes würde eine Auslegungsgröße der Anlage inkl. der betrieblichen Sicherheit von 600 EW erfordern, was eine deutliche Diskrepanz zur aktuellen Größe und vorhandenen Reserve von 28 EW darstellt.
Für die Erhöhung des Anschlusswertes gäbe es verschiedene Varianten:
Variante A
Teich 2 würde lediglich einen zusätzlichen schwimmenden Belüfter erhalten. Der erforderliche Stromanschluss ist entgegen der Stellungnahme bereits vorhanden.
Variante B
Umbau und möglichst Vertiefung des Nachklärteiches (Teich 3) zum zweiten Oxidationsteich. Der Pflanzgraben sollte entfernt werden.
Variante C
Bau eines zusätzlichen Oxidationsteiches auf einer Nebenfläche, was mit deutlich investivem Mehraufwand verbunden wäre.
Variante D
Neuerstellung eines Vorklärbeckens, halb so groß wie Teich 1, für mechanische Stoffe wie Hygieneartikel etc., was den nachfolgenden Klärprozess deutlich erleichtert und zu einer effektiven Leistungssteigerung im Kohlenstoffabbau führt.
Zudem empfiehlt das Ingenieurbüro die Errichtung eines Vererdungsbeckens. Der Klärschlamm, der in belüfteten Teichen alle 10 - 15 Jahre entsorgt werden muss, kann aktuell nur auf max. 35 % eingetrocknet werden, was bedeutet, dass die teuren Entsorgungskosten (im Jahr 2013 betrugen diese 68.000,00 €) zum großen Teil auf das gebundene Wasser entfallen. In einem Vererdungsbecken hätte der Klärschlamm Zeit einzutrocknen, das Sickerwasser würde der Kläranlage wieder zugeführt und der Feststoffgehalt des Schlammes auf 80 – 90 % erhöht werden.
Generell steht und fällt eine Kläranlage mit der Pflege. Dazu gehört u. a. das rechtzeitige Mähen der Böschung, damit sich keine Ratten und Mäuse ansiedeln, welche die Standsicherheit dieser gefährden. Ungepflegte Anlagen können von der Wasserbehörde geschlossen werden!
Eine weitere Verschärfung der aktuell erforderlichen Reinigung dürfte aufgrund der bestehenden Anlagengröße nicht gefordert werden, gehobene Anforderungen bei Anlagenveränderung sind zurzeit ebenfalls nicht bekannt, können aber nicht ausgeschlossen werden. Geplante Veränderungen an der Anlage sind mit der Wasserbehörde abzustimmen.
Auf die Frage, was Herr Bein der Gemeinde zu tun rät, empfahl er auf jeden Fall die Errichtung eines Vererdungsbeckens. Da das Aufbringen des Klärschlammes auf die Felder im Zusammenhang mit den gestiegenen Auflagen nicht mehr möglich ist, wäre diese Maßnahme ein effektives Mittel, die Entsorgungskosten zu reduzieren. Eine mögliche Ergänzung wäre der Bau eines Vorklärbeckens, was aber die Gefahr einer Geruchsbelästigung birgt.
Um eine klare Aussage über die tatsächlichen Möglichkeiten in Verbindung mit der Hydraulik machen zu können, wäre eine Ermittlung der Geländehöhen erforderlich, einhergehend mit einer Objektplanung.
Nach der Verabschiedung von Herrn Bein bat der Vorsitzende die Ausschussmitglieder, sich bis zur nächsten Bauausschusssitzung eine Meinung zu bilden.
Ein weiterer Punkt war die Veranlassung einer Ausschreibung für die Instandhaltung über das Amt. Eine monatliche Überprüfung der Wasserprobe wurde bisher durch den WZV übernommen. Trotz des schlechten Zustandes der Anlage gab es durch den WZV, welcher die erforderliche Fachkenntnis besitzt, keinen Hinweis darauf, was unserer Meinung nach zu erwarten wäre. Laut Aussage des Bürgermeisters sollen diverse Gemeinden mit den Leistungen des WZV unzufrieden sein und streben eine gemeinsame Ausschreibung für ihre Kläranlagen im Herbst an. Die Ausschreibungsunterlagen werden im Vorwege zur Einsichtnahme eingefordert und besprochen.
TOP 5: Ausschreibung des Winterdienstes 2021 – 2024; hier: Sachstand
Die Ausschreibung ist, laut Aussage von Herrn Löwe, Amt Kisdorf, in der letzten Woche gestartet
TOP 6: Aufstellung des Flächennutzungsplanes; hier: Sachstand
- Das Geruchsgutachten liegt vor, welches aufgrund eines Einwandes der Landwirtschaftskammer gefertigt wurde. Fazit des Gutachtens ist, dass durch die vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe und Einrichtungen keinerlei Einschränkungen zu erwarten sind.
- Bezüglich der Frage, ob es sich bei einer Fläche im „Kellerberg“ um einen Wald oder keinen handelt, ist Herr Saggau, Amt Kisdorf, im Klärungsgespräch mit der Forstbehörde.
- Herr Pollock wird bis Ende Mai den Umweltbericht abschließend bearbeitet haben, was bedeutet, dass der Flächennutzungsplan vor den Sommerferien ausgelegt werden könnte.
- Die anschließende Aufstellung eines B- Planes wird sich voraussichtlich verzögern, da dieses einen abgeschlossenen Haushalt von 2019 erfordert, welcher laut Aussage des Amtes vermutlich Anfang 2022 vorliegen wird. Gewisse Vorarbeiten sind jedoch intern möglich.
TOP 7: Überbauung der Gemeindefläche durch ein Carport in der „Dorfstraße“
Eine erneut geführte Diskussion zeigte auf, dass immer noch keine klare Entscheidung vorliegt.
Da in absehbarer Zukunft die Forderung vom Amt auf uns zukommen wird, im Rahmen der Übereinstimmungsprüfung von rechtlichen Flurstückgrenzen und den objektiven „Grenzen“ diese abzugleichen und Lösungen für die Diskrepanz zwischen dem Soll- und Ist- Zustand zu finden, kam der Vorschlag, mit der „Dorfstraße“ zu beginnen und die Einzelfallbewertung mit einfließen zu lassen. Dies wurde begrüßt und soll in der nächsten Arbeitssitzung bearbeitet werden.
TOP 8: Einwohnerfragestunde
Ein Gemeindemitglied fragte, ob die Erteilung sog. Unkrautknöllchen noch im Gespräch sei, da ihm einige Bereiche auf öffentlichem Grund aufgefallen sind, die überhaupt nicht gepflegt sind. Der Vorsitzende bat ihn um Angabe der Örtlichkeiten und gab an, die Verantwortlichen anzusprechen.
Der Vorsitzende stellt die Nichtöffentlichkeit her.
Ende des öffentlichen Teils / Nichtöffentlicher Teil wird nur an Berechtigte versandt.
Nichtöffentlicher Teil
TOP 9: Bauanträge
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Der Vorsitzende stellt die Öffentlichkeit wieder her.
Gez.:
Maren Sohnius
Protokollführerin