Nr. 11 - GEMEINDEVERTRETUNG WINSEN vom 01.03.2018

Beginn: 20.04 Uhr; Ende: 21.20 Uhr, Winsen, Gasthaus „Zur Waldklause“

Mitgliederzahl: 9

 

Anwesend stimmberechtigt:
Bürgermeister Bonekamp, Kurt
GV Biehl, Kerstin
GV Busse, Imke
GV Detlef, Kirsten
GV Grundmann, Jens-Peter
GV Klippel, Marco
GV Ramlau, Stefan
GV Storjohann, Timm
GV Wendt, Norbert
 

Nicht stimmberechtigt:
Herr Volker Sielk, Gemeindewehrführer
Herr Pollok, Büro Günther & Pollok Landschaftsplanung, Itzehoe
Frau Sass, Amt Kisdorf - zugleich als Protokollführerin 

Mitglieder aus anderen Ausschüssen:
WB Jagla, Jana (Vors. ALand)
WB Wisnewski, Hans-Jürgen (Vors. FinA)

 

Die Mitglieder der Gemeindevertretung Winsen wurden durch schriftliche Einladung vom 15.02.2018 auf Donnerstag, den 01.03.2018, unter Zustellung der Tagesordnung einberufen.

Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung wurden öffentlich bekannt gemacht.

 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Ausfertigung der Niederschrift Nr. 10 vom 30.11.2017
  3. Mitteilungen des Bürgermeisters
  4. Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung
  5. Einwohnerfragestunde- 1. Teil
  6. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers, Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunde
  7. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers, Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunde
  8. Einnahme- und Ausgabeplan 2018 zum Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr
  9.  Landschaftsplan der Gemeinde Winsen; hier: Entwurfsbeschluss für das Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren
  10.  Kanalsanierung 2017 / 2018; hier: Genehmigung einer Auftragsvergabe 2017 und Festlegung der Maßnahmen 2018
  11.  Einwohnerfragestunde Teil II

Sitzungsniederschrift

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 

TOP 2: Ausfertigung der Niederschrift Nr. 10 vom 30.11.2017

Nach Zustellung der Niederschrift Nr. 10 vom 30.11.2017 wurden Einwendungen nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als gebilligt. Sie wird nach § 41 Abs. 1 GO ausgefertigt.

TOP 3: Mitteilungen des Bürgermeisters

Keine Mitteilungen.

TOP 4: Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung

 

Keine Fragen.

TOP 5: Einwohnerfragestunde – 1. Teil

  • 30 m Waldschutzstreifen im Landschaftsplan bei Bestandsgebäuden; die Erhaltung vorhandener baulicher Anlagen wurde in den Textteil aufgenommen.

TOP 6: Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers, Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunde

Nach § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) erfolgt die Wahl und die anschließende Ernennung der Gemeindewehrführung für sechs Jahre. Die derzeitige Wahlzeit des Gemeindewehrführers Herrn Volker Sielk endet mit Ablauf des 02.03.2018. Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Winsen hat am 26.01.2018 den Oberbrandmeister Volker Sielk zum Gemeindewehrführer wiedergewählt. Die Wahlrechtsvoraussetzungen gemäß § 11 Abs. 2 BrSchG sind erfüllt. Die Wahl gilt erneut für sechs Jahre und bedarf gemäß § 11 Abs. 3 BrSchG der Zustimmung der Gemeindevertretung als Träger der Feuerwehr.

Die Gemeindevertretung stimmt der Wiederwahl des Oberbrandmeisters Volker Sielk zum Gemeindewehrführer gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes zu.

(9:0:0)

Bürgermeister Bonekamp vereidigt Herrn Sielk und übergibt die Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten.

TOP 7: Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers, Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunde

Nach § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) erfolgt die Wahl und die anschließende Ernennung der Gemeindewehrführung für sechs Jahre. Die derzeitige Wahlzeit des stellvertretenden Gemeindewehrführers Herrn Holger Wendt endet mit Ablauf des 05.03.2018. Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Winsen hat am 26.01.2018 den Oberlöschmeister Norbert Wendt zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt. Die Wahlrechtsvoraussetzungen gemäß § 11 Abs. 2 BrSchG sind erfüllt. Die Wahl gilt erneut für sechs Jahre und bedarf gemäß § 11 Abs. 3 BrSchG der Zustimmung der Gemeindevertretung als Träger der Feuerwehr.

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Oberlöschmeisters Norbert Wendt zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes zu.                      

(9:0:0)

Bürgermeister Bonekamp vereidigt Herrn Wendt und übergibt die Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten.

TOP 8: Einnahme- und Ausgabeplan zum Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Winsen

Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Winsen hat den vom Wehrvorstand erstellten Einnahme- und Ausgabeplan für das Jahr 2018 beschlossen. Nach § 2a Abs. 3 des Brandschutzgesetzes und § 4 der gemeindlichen Satzung zum Sondervermögen für die Kameradschaftspflege bedarf dieser Plan der Zustimmung durch die Gemeindevertretung.

Die Gemeindevertretung stimmt dem von der Freiwilligen Feuerwehr vorgelegten Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2018 zu.

(9:0:0)

TOP 9: Landschaftsplan der Gemeinde Winsen; hier: Entwurfsbeschluss für das Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 30.06.2016 beschlossen, für das Gemeindegebiet einen Landschaftsplan aufzustellen. Für die Vorbereitung der Beschlüsse der Gemeindevertretung im Rahmen der Aufstellung des Landschaftsplanes wurde ein nichtständiger „Ausschuss für Landschaftsplanung“ nach § 45 GO gebildet (7. GV am 30.06.2016, TOP 6).

Im Landschaftsplan werden die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das gesamte Gemeindegebiet flächendeckend dargestellt. Grundlage für die Planung ist der Landschaftsrahmenplan des Landes Schleswig-Holstein unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und der Landesplanung.

Der Landschaftsplan ist nach § 7 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) mit den Nachbarge-meinden abzustimmen. Die Gemeinden beteiligen bei der Aufstellung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzbehörden, die nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom Land anerkannten Naturschutzvereinigungen, die auf örtlicher Ebene tätigen Naturschutzvereine und die Öffentlichkeit.

Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro Günther & Pollok Landschaftsplanung, Itzehoe, beauftragt. Im Rahmen des Erstellungsprozesses wurde der Ausschuss für Landschaftsplanung von Herrn Pollok laufend über den Stand der Erfassung, Bewertung und des Entwurfs unterrichtet. Zuletzt hat sich der Ausschuss am 06.02.2018 im Rahmen einer Präsentation des Planers mit dem ausgearbeiteten Planentwurf befasst und der Gemeindevertretung empfohlen, den Entwurf des Landschaftsplanes inklusive der in der Sitzung besprochenen Änderungen zu billigen und auf dieser Grundlage das Auslegungs- und Beteiligungsverfahren einzuleiten (6. ALand am 06.02.2018, TOP 4). Der so geänderte Planentwurf wurde den Mitgliedern des Ausschusses am 09.02.2018 per E-Mail übersandt.

Herr Pollok stellt Grundlagen, Zielsetzungen und wesentliche Inhalte des Entwurfs sowie Verfahrensfragen anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage zur Niederschrift) vor.

Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf des Landschaftsplanes in der vom Ausschuss für Landschaftsplanung am 06.02.2018 empfohlenen Fassung als Grundlage für das nach § 7 Abs. 3 LNatSchG erforderliche Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren.                                              

(9:0:0)

 

Der Tagesordnungspunkt 11 Einwohnerfragestunde Teil II wird sodann einvernehmlich vorgezogen.

TOP 11: Einwohnerfragestunde Teil II

  • Beginn der Auslegung des Landschaftsplanes (GV Detlef); Personalengpass im Amt darf zu keiner Verzögerung führen, Abstimmung mit dem Amt erforderlich.
  • Sachstand Aufforstung der ehemaligen Sandkuhle am Wald und Sperrung der Zuwegung
  • Zur Zulässigkeit von Mountainbiking im Landschaftsschutzgebiet (privater Wald)

 Herr Pollok verlässt die Sitzung um 21.04 Uhr.

TOP 10: Kanalsanierung 2017/ 2018; hier: Genehmigung einer Auftragsvergabe 2017 und Festlegung der Maßnahmen 2018

I. 2017

Für die Kanalsanierung 2017 hat die Ausschreibung stattgefunden. Günstigster Bieter ist die Firma Werner Vollert GmbH & Co. KG aus Büdelsdorf mit einer Auftragssumme von 15.240,93 €. Der Auftrag wurde bereits im Vorwege von Herrn Bürgermeister Bonekamp erteilt.

Die Kosten der Kanalsanierung 2017 stellen sich danach wie folgt dar:

Baukosten Firma Vollert                       15.240,93 €

Voraussichtliche Ingenieurkosten           1.559,07 €

Voraussichtl. Gesamtkosten                16.800,00 €

Davon entfallen auf:

Unterhaltungskosten                              3.300,00 €

Investitionskosten                                13.500,00 €

Für die Investitionskosten waren im Haushalt 2017 24.400,00 € eingeplant (5.3.8.10.5001.785300); dieser Betrag steht noch voll zur Verfügung und kann in das Jahr 2018 übertragen werden. Der Haushaltsansatz für die Unterhaltungskosten 2017 ist nicht übertragbar. Für das Haushaltsjahr 2018 sind im Haushaltsentwurf Unterhaltungsmittel in Höhe von insgesamt € 17.500,00 beim Produktkonto 5.3.8.10.521110 veranschlagt worden; davon entfallen 12.500,00 € auf die Kanalsanierung und der Rest auf die allgemeine Unterhaltung. Unter der Voraussetzung, dass die Gemeindevertretung der Beschlussempfehlung des

Bau- und Wegeausschusses vom 22.02.2018 bzgl. der Kanalsanierung 2018 folgt (s. Ziff. II.), sind die Unterhaltungsmittel insgesamt auskömmlich.

Der Bau- und Wegeausschuss hat sich am 22.02.2018 mit der Angelegenheit befasst und empfiehlt der Gemeindevertretung, die Auftragserteilung an die Fa. Vollert in Höhe von 15.240,93 € zu genehmigen. Haushaltsmittel stehen für Investitionskosten inkl. Ingenieurkosten in Höhe von 13.500,00 € zur Verfügung. Der Ausschuss hat weiter empfohlen, für die Unterhaltungskosten inkl. Ingenieurkosten den Haushaltsansatz 2018 um 3.300,00 € auf 20.800,00 € zu erhöhen (5. BauWegeA vom 22.02.2018, TOP 4). Dieses ist jedoch aufgrund der Ausschussempfehlung zu Ziff. II (s.u.) nicht erforderlich.

Die Gemeindevertretung genehmigt die Auftragserteilung an die Firma Vollert in Höhe von 15.240,93 €. Haushaltsmittel stehen für die Investitionskosten incl. Ingenieurkosten in Höhe von 13.500,00 € durch Haushaltsreste aus dem Jahr 2017 zur Verfügung. Für die Unterhaltungskosten incl. Ingenieurkosten von  3.300,00 € sind Haushaltsmittel in ausreichender Höhe eingeplant (5.3.8.10.521110).                                                                                        

(9:0:0)

 

 II. 2018

Herr Weimar, W² Ingenieurgesellschaft, hat in der Sitzung des Bau- und Wegeausschusses am 22.02.2018 die in den Jahren 2013 - 2017 bereits erfolgten Kanalsanierungen erläutert sowie die geplante Kanalsanierung 2018 und verschiedene Kostenschätzungen vorgestellt:

Gesamtkostenschätzung Vorinspektionen für Am Kellerberg, Wohldweg, Klein Winsen: Mischwasser ca. 14.600 € und Regenwasser ca. 5.200,00 €.

Gesamtkostenschätzung Kanalsanierung mit überschlägiger Betrachtung für Schächte und Grundstücksanschlusskanäle für Am Kellerberg, Wohldweg, Klein Winsen: Mischwasser ca. 105.900,00 € und Regenwasser (keine Schätzung).

GV Klippel weist auf die erheblichen Kostensteigerungen gegenüber der ursprünglichen Planung hin. Dies ist v.a. darin begründet, dass neben der Sanierung des Kanals auch Schäden an den Grundstücksanschlusskanälen und Übergabeschächten zu beheben sind, was seinerzeit noch nicht bekannt war.

Aufgrund dieser Gesamtkostenschätzung empfiehlt der Bau- und Wegeausschuss der Gemeindevertretung die Kanalsanierung 2018 wie folgt:

 

Unterhaltung:

Vorinspektion Mischwasserkanal „Am Kellerberg“, Kosten ca. 2.600,00 €

Vorinspektion Mischwasserkanal „Wohldweg“, Kosten ca. 1.500,00 €

gesamt: ca. 4.100,00 €

 

Investiv / Sanierung:

Sanierung Mischwasserkanal „Wohldweg“, Kosten ca. 11.100,00 €

Gesamtkosten für 2018 ca. 15.200,00 €

(5. BauWegeA vom 22.02.2018, TOP 4). 

Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der Kanalsanierung 2018 für den Bereich „Am Kellerberg“ (Vorinspektion Mischwasserkanal, geschätzte Kosten ca. 2.600,00 €) sowie „Wohldweg“ (Vorinspektion Mischwasserkanal ca. 1.500,00 € und Sanierung Mischwasserkanal ca. 11.100,00 €) in Höhe von ca. 15.200,00 € Gesamtkosten. Die Mittel sind im Haushaltsentwurf 2018 eingeplant (Produktkonten 5.3.8.10.521110 und 5.3.8.10/5001.785300). Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu erteilen.                                            

(9:0:0)

Gez.:
Sass
Protokollführerin

Bürgermeister

Zurück