Nr. 2 – BAU- und WEGEAUSSCHUSS Winsen vom 11.03.2015

Beginn: 20.00 Uhr; Ende: 22.00 Uhr, Winsen, Feuerwehrhaus

Mitgliederzahl: 3

Anwesend stimmberechtigt:

GV Klippel, Marco (Vorsitzender)
GV Storjohann Timm – zugleich Protokollführer
GV Hachmeister, Bernd 

Nicht stimmberechtigt:

Bürgermeister Bonekamp, Kurt
GV Detlef, Kirsten
GV Biehl, Kerstin
GV Busse, Imke
GV Grundmann, Jens
Herr Löchelt, Amt Kisdorf
Dipl.-Ing. Jens Weimar, W² Ingenieurgesellschaft

Tagesordnung

01.  Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
02.  Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters
03.  Fragen der Ausschussmitglieder
04.  Grundvereinbarung und Gestattungsvertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien
05.  3. Bauabschnitt Kanalsanierung
06.  Teilnahme an der Ausschreibung der Gaslieferverträge für die Gemeindegebäude
07.  Einwohnerfragestunde

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, die Tagesordnung wird genehmigt und die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

TOP 2: Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters

Vorsitzender:

  • Einwohner J. Winkler erklärt sich bereit, drei Wegweiser in Winsen aufzustellen, wenn das Befestigungsmaterial von der Gemeinde übernommen wird. Er wird sich zwecks Beschaffung direkt mit Herrn Hohmann vom Amt Kisdorf in Verbindung setzen.

 Bürgermeister:

  • Keine Mitteilungen

TOP 3: Fragen der Ausschussmitglieder

Keine Fragen

TOP 4: Grundvereinbarung und Gestattungsvertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien

Nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sind Betreiber von Telekommunikationslinien berechtigt, diese in öffentliche Straßen und Wege der Gemeinde zu verlegen. Bei der Verlegung sind die allgemeinen Regelwerke zu Straßenbaumaßnahmen einzuhalten.

Von diesen Regeln der anerkannten Technik kann gemäß § 68 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz für die Verlegung von Glasfaserleitungen oder Lehrrohrsystemen in soweit abgewichen werden, dass die vorgeschriebene Verlegetiefe durch Nutzung des sogenannten „Micro- oder Minitrenching-Verfahres“ verringert werden kann. Die übliche Verlegtiefe beträgt 60 cm, durch Nutzung des oben aufgeführten Verfahrens kann diese auf bis zu 30 cm verringert werden.

Die Deutsche Glasfaser Netz Entwicklung GmbH und die Deutsche Glasfaser Netz Operating GmbH, nachstehend „Deutsche Glasfaser“ genannt, beabsichtigen, in der Gemeinde Winsen eine Glasfaser-infrastuktur in der Ausbauvariante „Fibre to the Home (FttH)“ zu realisieren. Bei dieser Infrastruktur erfolgt der Anschluss jedes einzelnen Haushaltes als Punk-zu-Punkt-Verbindung und wird in jedem Haushalt mit einer Teilnehmer-Anschluss-Einheit abgeschlossen. Das passive Glasfasernetz wird für eine Leistungsbandbreite von mindestens 1Giga-bit/Sekunde ausgelegt. Die tatsächliche Bandbreite ist abhängig von den vom jeweiligen Kunden beauftragten Produkten des jeweiligen Dienstanbieters.

Die Deutsche Glasfaser beabsichtigt, das Leitungsnetz auf eigene Kosten herzustellen. Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde ist nicht vorgesehen. Der Baubeginn erfolgt allerdings erst nach Erfüllung einer festgesetzten Anschlussquote.

Die Deutsche Glasfaser hat der Gemeinde den Abschluss einer sogenannten „Grundvereinbarung“ und eines sogenannten „Gestattungsvertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien“ angeboten. Inhaltsgleiche Verträge sind im Gebiet des Amtes Kisdorf bereits mit den Gemeinden Sievershütten und Stuvenborn abgeschlossen worden. Diese Gemeinden hatten mit der rechtlichen Prüfung der Verträge das Anwaltsbüro Brock, Müller und Ziegenbein, Kiel, beauftragt. Die Prüfung ist mit dem Ergebnis abgeschlossen worden, dass aus rechtlichen Gründen keine Hinderungen für den Abschluss der Verträge bestanden haben.

Wesentlicher Inhalt der Grundvereinbarung ist die Bestimmung des Ausbaugebietes, die o. a. Voraussetzung des Baubeginns und die Beschreibung der Ausführung des Glasfasernetzes. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich die Gemeinde zur konstruktiven und engen Zusammenarbeit mit der Deutschen Glasfaser. Gleichzeitig verpflichtet sich die Gemeinde für den Fall, dass öffentliche Straßen und Wege entwidmet werden, der Eintragung eines Leitungsrechtes in das Grundbuch zuzustimmen. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 30 Jahre.

Der Gestattungsvertrag regelt die Bedingungen der Zustimmung der Gemeinde zur Nutzung der öffentlichen Gemeindestraßen und Wege. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung aufgebaut, so dass vor Beginn von Baumaßnahmen in einzelnen Straßenzügen eine zusätzliche Einzelzustimmung durch die Gemeinde erforderlich ist. Im Rahmen dieser Zustimmung werden dann Einzelheiten, wie z. B. die Verlegetiefe, festgelegt. Der Vertrag enthält weiterhin die Verweise auf die anerkannten Regeln der Technik und Bestimmungen über Abnahme und Gewährleistung.

Herr Löchelt erläutert die Vertragsstrukturen und beantwortet Fragen des Vorsitzenden und der Ausschussmitglieder. Der Ausschuss stimmt überein, die Breitbandversorgung in der Gemeinde zu verbessern. Glasfaser wird als zukunftsorientierte Technik angesehen, es gibt keinen vergleichbaren Anbieter dieser Technik ohne direkte finanzielle Beteiligung der Gemeinde. Die Verträge wurden analog zu denen der Gemeinden Sievershütten und Stuvenborn übernommen, da diese bereits juristisch geprüft worden sind. Die Laufzeit beträgt 30 Jahre. Bei der Verlegung der Glasfaserleitungen bzw. Lehrrohrsysteme wird von der üblichen Verlegtiefe von 60 cm abgewichen – angewendet wird die verringerte Verlegtiefe von 30 cm.

Beschluss:

Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Grundvereinbarung und den Gestattungsvertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien mit der Deutschen Glasfaser Netz Entwicklung GmbH und der Deutschen Glasfaser Netz Operating GmbH zu beschließen.

(3:0:0)

TOP 5: 3. Bauabschnitt Kanalsanierung (korrigierte Bezeichnung)

Der Ausschussvorsitzende stellt richtig, dass es sich um den 3. Bauabschnitt und nicht wie irrtümlich in der Einladung geschriebenen 2. Bauabschnitt handelt!

Herr Weimar erläutert als betreuender Ingenieur verschiedene Sanierungsvarianten – zuerst Mischwassersystem: Der Bau- und Wegeausschuss favorisiert Herrn Weimars Variante Nr. 1.

Beschluss:

Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Sanierung des Mischwassersystems als 3. Bauabschnitt für 2015 wie folgt:

Der Sanierungsbereich beginnt bei der Sanierungsnummer 5.1 und endet bei der Sanierungsnummer 5.6, wobei 5.2 nur vorinspiziert wird, um weitere eventuelle Schäden festzustellen. Die Kostenschätzung beläuft sich lt. Herrn Weimar auf ca. 11.500,00 € brutto. Zusätzlich wird eine Anhebung der Straßeneinlauf-Trummen in diesem Abschnitt empfohlen.

(3:0:0)

 

Regenwassersystem:

Von einer Verfüllung des alten Regenwassernetzes (Bürgermeisterkanäle) soll aufgrund der Gesamtkosten (ca. 35.000,00 €) und der Lage bis auf eines Teilstückes (ca. 50m in der Dorfstraße) im Randbereich der Straßenführung vorerst abgesehen werden.

Grundstücksanschlusskanalleitungen Mischsystem:

Laut Kenntnis von Herrn Weimar sind zurzeit keinerlei Aktivitäten in diesem Bereich geplant.

TOP 6: Teilnahme an der Ausschreibung der Gaslieferverträge für die Gemeindegebäude

Die Gaslieferverträge mit den Stadtwerken Barmstedt laufen zum 31.12.2015 nach einer Laufzeit von
5 Jahren aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es ist also zwingend notwendig, die Gaslieferung für die gemeindeeigenen Objekte ab 01.01.2016 neu auszuschreiben. Da alle Objekte des Amtes, des Schulverbandes sowie der amtsangehörigen Gemeinden davon betroffen sind, ist es sinnvoll, diese wieder in einer Sammelausschreibung zusammenzufassen. Die Gesamtauftragssumme aller Objekte bei einer Laufzeit von 3 Jahren beträgt ca. 600.000,00 €, so dass es erforderlich ist, die Ausschreibung europaweit durchzuführen. Der Anteil der Gemeinde Winsen hieran beträgt ca. 5.600,00 €. Es ist vorgesehen, die Ausschreibung  von der Fa. KUBUS durchführen zu lassen. Diese wird, wie schon bei der Stromausschreibung erfolgreich praktiziert, im Wege der elektronischen Ausschreibung und einer elektronischen Auktion durchgeführt. Der Grundpreis pro Gemeinde beträgt netto ca. 275,00 € zuzüglich 50,00 € pro Abnahmestelle, für die Gemeinde Winsen bei einer Abnahmestelle also ca. 325,00 € netto.

Da der Zuschlag unmittelbar nach Abschluss der elektronischen Auktion erteilt werden muss, ist es erforderlich, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag unmittelbar nach der Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. 

Beschluss:

Der Bau- und Wegeausschuss beschließt die Teilnahme an der Gasausschreibung und ermächtigt das Amt, die Fa. Kubus mit der Durchführung der Ausschreibung zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag unmittelbar nach der Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

(3:0:0)

TOP 7: Einwohnerfragestunde

In großer Runde wird mit GV, Ausschuss und anwesenden Bürgern die Vergabe und Ausführung der Knickrodung in Winsen diskutiert. Des Weiteren wird auf die Entfernung eines Absperrbandes an der Zufahrt der alten Kieskuhle hingewiesen.

Gez.:
Timm Storjohann
Protokollführer

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