Nr. 3 – BAU- und WEGEAUSSCHUSS Winsen vom 14.01.2019

Beginn: 20.00 Uhr; Ende: 22.25 Uhr, Winsen, Feuerwehrhaus

Mitgliederzahl: 7

Anwesend stimmberechtigt:

GV Ramlau, Stefan (Vorsitzender)
Bürgermeister Thies, Jan
GV Freifrau Schenk zu Scheinsberg, Elvira
WB Sohnius, Maren – zugleich Protokollführerin
WB Storjohann, Tim
WB Biehl, Hans-Jürgen

Nicht stimmberechtigt:
Herr Pollok, Landschaftsplanung Günther & Pollok

Nicht anwesend:
GV Hesselschwerdt, Fabian

 

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters
  3. Fragen der Ausschussmitglieder
  4. Landschaftsplanung, hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Empfehlung des abschließenden Beschlusses an die Gemeindevertretung
  5. Einwohnerfragestunde

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, die Tagesordnung sowie deren Änderung werden genehmigt und die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

TOP 2: Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters

Keine Mitteilungen.

TOP 3: Fragen der Ausschussmitglieder

Keine Fragen.

TOP 4: Landschaftsplan, hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Empfehlung des abschließenden Beschlusses an die Gemeindevertretung

Herr Pollok vom Büro Günther & Pollok Landschaftsplanung stellt den Anwesenden, nach beendeter  Auslegung des Landschaftsplanes im Amt Kisdorf und dem Eingang der Stellungnahmen, die erarbeiteten Abwägungsvorschläge für die Beratung im Bau- und Wegeausschuss vor, damit dieser eine anschließende Empfehlung zur Beschlussfassung in der Gemeindevertretung eingeben kann.

Es wurden insgesamt je 8 Stellungnahmen von Nachbargemeinden, Behörden, Trägern öffentlicher Belange und anerkannter Naturschutzverbände mit undohne Hinweisen und Anregungen sowie 8 Stellungnahmen privater Personen mit Hinweisen und Anregungen abgegeben.

Nachfolgend werden nur die Hinweise und Anregungen benannt, welche zu einer Änderung oder einer Ergänzung im Landschaftsplan führen:

Nachbargemeinden, Behörden, Träger öffentlicher Belange und anerkannter Naturschutzverbände

Tiefbau

weist daraufhin, dass bei unmittelbarer Lage eines Anbaues an den Kreisstraßen keine Ansprüche auf Schadensersatz hergeleitet werden können, die durch den Verkehr oder Baumaßnahmen auf der K 49 und K 28 entstehen können.

Untere Denkmalschutzbehörde

weist daraufhin, dass das DSchG SH nicht von dem Eintrag in das Denkmalbuch, sondern von der Eintragung in die Denkmalliste spricht.

Wasser-Boden-Abfall

SG Bodenschutz

weist daraufhin, dass das Grundstück Wohldweg 1 weiterhin ein aktueller Betrieb und kein Altstandort ist, was im Bericht und in den Karten entfernt bzw. geändert werden muss.

Auch sind das Grundstück Klein Winsen 6 und das Flurstück 36/11 keine Altlasten mehr, sondern Archivfälle und müssen aus den Karten und dem Bericht entfernt werden.

Naturschutz- und Landschaftspflege Kreis Segeberg

regt die textliche Voranstellung des Naturschutzes und dessen Verwirklichung gem. BNatSchG als generationsübergreifendes Ziel an und schlägt die textliche Änderung im Zusammenhang mit den Kiesabbauflächen zu C 10.6 vor, dass diese nochmit Wald bepflanzt werden sollen.

In diesem Zusammenhang wurde durch anwesende Bürger darauf hingewiesen, dass die Bepflanzung bereits 2015 beendet sein sollte, dieses aber bisher nicht passiert sei und die „Untere Naturschutzbehörde“ ihrer Kontrollpflicht nicht nachkomme.

Landschaftsbild

gibt den Hinweis unter Vorbehalt, dass die westlichen Hochspannungstrassen derzeit abgebaut werden würden.

Ergänzender Hinweis hierzu aus dem Bauausschuss, dass die westlichen Trassen bereits abgebaut sind.

- Herr Pollok übernimmt die Änderung entsprechend in Plan und Text. -

Planung/ Entwicklung

Biotopverbund/Gewässerentwicklung

regt an, in den neu zu entwickelten Baueignungsflächen einen ausreichen breiten Randstreifen (10 m) zum Gewässer von Bebauung und Versiegelung freizuhalten und nicht als Eignungsfläche darzustellen sowie den Hinweis, dass gem. Natura 2000-MP (Management- und Pflegeplan) für die SH-Landesforsten-Flächen die geplante Einrichtung von Stauen zur allmählichen Regeneration des Gebietswasserhaushaltes und Sicherung der Vorkommen und Rückzugsmöglichkeiten für Amphibien und Kammolch und dass Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung des Gewässersystems der Ohlau und der Charakter der gemeindlichen Umsetzung vermerkt werden.

Dr. Hoffmann – Kreisnaturschutzbeauftragter - weist zum Schluss seiner Stellungnahme ausdrücklich auf die verschiedenen Fördermöglichkeiten hin, über welche sich die Gemeinde umfassend informieren sollte.

AG- 29 Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein

schlägt die tabellarische Darstellung der Biotope vor, um die Lesbarkeit des Kartenmaterials zu erleichtern.

Der Vorschlag wird nach angeregter Diskussion abgelehnt, da eine tabellarische Darstellung schon aufgrund der örtlichen Zuweisung der einzelnen Biotope nicht möglich scheint und die Lesbarkeit nicht erleichtern würde. Zudem war im gesamten Planverfahren eine solche Darstellung nicht im Budget berücksichtigt worden.

Privatpersonen

Privatperson 1

widerspricht der Darstellung seines Grundstückes in Klein Winsen 30 und reicht am 04.01.2019 als Grundlage zur Planänderung eine Handskizze ein.

Anhand dieser Skizze werden:

  • Waldflächen Abgrenzungen angepasst
  • Wiesen/ Grünlandflächen dargestellt
  • Kleingewässer neu aufgenommen
  • Wege erkennbar eingetragen
  • die im Süden bestehende Weise als Obstwiese verzeichnet

Privatperson 2

beantragt die nochmalige Überplanung der Teilfläche 18, da diese nun entgegen des ursprünglichen Entwurfes in der Mitte nach Norden hin nochmal geteilt wurde, was aufgrund der Lage des Grundstückes zu einer erschwerten Teilung in 4 Baugrundstücke a 1.000 m2führen würde.

Als Resultat der lebhaften Diskussion macht der Vorsitzende folgenden Vorschlag:

Die Teilungsgrenze wird 5-6 m in Richtung Norden verlegt, die Teilungsgrenze wird an die bestehenden Grenzen angelehnt – links von 18 schräg Richtung 19.                                                                

(6:0:0)

 

Privatperson 3

beantragt die Verschiebung der Bebauungsgrenze der Grünflächen in südwestlicher Ortsmitte zwischen den bereits bebauten Grundstücken Dorfstraße Nr. 25 und 35 auf deren Niveau, um auf der Teilfläche 3 eine dorfgerechte Bebauung zu ermöglichen.

 Der Vorsitzende schlägt vor, diesem Antrag statt zu geben.                                                          

(3:0:3)

 

Privatperson 4

widerspricht der Darstellung seines Grundstückes im Landschaftsplan, wo die Hälfte des Grundstückes entgegen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 1 Teil II statt als „Dörfliche Bebauung“ als „Gartenstrukturreich“ ausgewiesen wurde.

Herr Pollok gibt an, dass die Plandarstellung nicht konform mit der Bebauungslinie geht und der Plan entsprechend korrigiert wird. 

Privatperson 5

weist ebenfalls, wie bereits Privatperson 2, auf die verschobene Teilungsgrenze der Teilfläche 18 hin.

- Ergebnis siehe Privatperson 2 -

Weiterhin wird die Übernahme der Fläche 22 in die Planungskarte 7 beantragt.

Der Vorsitzende macht den Vorschlag, dem Antrag aufgrund der bereits in der Anlage 3 zu Fläche 22 benannten Nichteignung der Fläche für eine Bebauung nicht stattzugeben.                                  

(6:0:0)

 

Privatperson 6

beantragt zusätzlich zum bereits unter Punkt E Ziffer 1.9 vorhandenen Eintrag des Bestandschutzes die ergänzende Eintragung, dass das Blatt 0107, Hauptstraße 44, keiner baulichen Beschränkung unterliege und eine Ausnahmegenehmigung für die Unterschreitung des geforderten Abstandes von 30 m zwischen Gebäude und Wald nach § 24 Waldgesetz Schleswig-Holstein bestehe. 

Herr Pollok gibt zur Kenntnis, dass ein Bestandsschutz immer besteht, jedoch ein Neu- oder Umbau anderen Bestimmungen unterliegt. Die Bebauung am Waldrand ist immer problematisch, da sie sich in einem Schutzbereich befindet.

Der Landschaftsplan kann nur den heutigen Bestand darstellen und die Gemeinde kann im Zuge der Landschaftsplanung keine Gültigkeit der Baugenehmigung bestätigen oder anderweitig regeln.

Privatperson 7

Auch dieses Grundstück liegt am Wald und das Haus konnte 1980 nur aufgrund einer Ausnahmegenehmigung gebaut werden.

Es wird eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde bzw. der zuständigen Behörde gefordert, dass für das Grundstück in der Hauptstraße 46 bei zukünftigen Bauplanungen die Bebauungsgrenzen des 1980 genehmigten Bauantrages gelten. 

Wie bereits zuvor bei Privatperson 6 beschrieben, kann der Landschaftsplan nur den heutigen Bestand darstellen und die Gemeinde kann im Zuge der Landschaftsplanung keine Gültigkeit der Baugenehmigung bestätigen oder anderweitig regeln.

Als Vorschlag anwesender Bürger kam, dass man doch den gemeindlichen Willen erklären könne, dass Bestandsgebäude weiterhin in der Bebauungsfläche bleiben.

Privatperson 8

stellt den Änderungsantrag, den Vermerk zur Teilfläche 4 des Grundstückes Dorfstraße 17 von „nicht geeignet zur Bebauung“ in „zur Bebauung geeignet“ zu ändern.

Der Vorsitzende macht den Vorschlag, dass die Bebauungslinie lt. Bebauungsplan Nr. 1 Teil 1 beibehalten werden soll, um die bisherige Bebauungsstruktur mit Gartenflächen zu erhalten, zumal die vorgelagerte Teilfläche 5 bereits eine Bautiefe von 40 m aufweist.                                                    

(3:2:1)

 

Herr Pollok weist zum Abschluss der Präsentation darauf hin, dass eine Überplanung ca. 4 Wochen in Anspruch nimmt.

Der Vorsitzende des Bau- und Wegeausschusses gibt abschließend die Empfehlung, den Landschaftsplan mit den beschlossenen Änderungen zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung  zu geben.

(6:0:0)

 

Ende der Sitzung um 22:25 Uhr

Gez.:
Maren Sohnius
Protokollführerin

Zurück