Nr. 3 - FINANZAUSSCHUSS vom 12.11.2014

Beginn: 18.30 Uhr; Ende: 19.35 Uhr, Kattendorf, Amtsgebäude

Mitgliederzahl: 3

Anwesend stimmberechtigt:
WB Wisnewski, Hans-Jürgen (Vorsitzender)
GV Grundmann, Jens – zugleich Protokollführer
GV Wendt, Norbert

 

Nicht stimmberechtigt:
Bürgermeister Bonekamp, Kurt
Herr Struck, Amt Kisdorf
GV Biehl, Kerstin
GV Busse, Imke
GV Detlef, Kirsten
GV Klippel, Marco

Tagesordnung:

01.  Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
02.  Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Verwaltung
03.  Fragen der Ausschussmitglieder
04.  1. Nachtragshaushalt 2014
05.  Grundsatzbeschluss über Straßenbaubeiträge
06.  Wegenutzungsvertrag mit Deutsche Glasfaser
07.  2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
08.  Einwohnerfragestunde
09.  Abschluss eines Kaufvertrages zum Ankauf eines Grundstückes - nichtöffentlich

Öffentlicher Teil

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2: Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Verwaltung

Vorsitzende:

  • Keine Mitteilungen

Bürgermeister:

  • Der Abgleich der Liste der angemeldeten Hunde hat keine Abweichungen ergeben, für jeden Hund werden Steuern bezahlt.
  • Die Kanalsanierung wird am 24.11. in der Dorfstraße fortgesetzt

Verwaltung:

  • Keine Mitteilungen

TOP 3: Fragen der Ausschussmitglieder

Keine Fragen

TOP 4: 1. Nachtragshaushalt 2014

Der Nachtragshaushalt enthält neben vielen kleineren Anpassungen vor allem eine Anpassung für den Grundstückserwerb (siehe TOP 9). Die Finanzierung erfolgt über die Aufnahme eines Darlehens.

Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den 1. Nachtragshaushalt 2014 beschließen.

(3:0:0)

TOP 5: Grundsatzbeschluss über Strassenbaubeiträge

Der Vorsitzende erklärt, dass die Gemeindevertretung nach eingehender Beratung für wiederkehrende Beiträge entschlossen hat, und als Beitragsanteil für die Bürger das gesetzliche Minimum von 15% geplant ist. Gründe dafür sind, das einerseits derzeit keine Maßnahmen geplant sind, andererseits möchte man willkürlichen Maßnahmen aufgrund von leicht zugänglichen Beiträgen einen Riegel vorschieben.

Herr Struck merkt dazu an, dass die für die Aufstellung einer Satzung erforderlichen Berechnungen bei einem geplanten Anteil von 15% in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen. Hinzu kommt, dass ein so geringer Anteil in der Praxis nicht darzustellen ist und im Zweifelsfall rechtlich angreifbar ist. Es ist realistischer Weise von einem Anteil von mindestens 50% auszugehen.

Der Finanzausschuss wird sich zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. wenn eine konkrete Maßnahme ansteht, erneut mit dem Thema befassen.

Kein Beschluss.

TOP 6: Wegenutzungsvertrag mit Deutsche Glasfaser

Beschluss:
Der Finanzausschuss befürwortet den Abschluss eines Wegenutzungsvertrags mit Deutsche Glasfaser.

(3:0:0)

TOP 7: 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Winsen (Abwassersatzung)

Die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Kisdorf sind nach der Selbstüberwachungsverordnung (SüVO) 2012 verpflichtet, die öffentlichen Abwasserkanäle einschließlich der Grundstücksanschluss-kanäle (Verbindung vom Hauptkanal zur Grundstücksgrenze) auf ihre Dichtheit zu überprüfen und ggf. zu sanieren.

Im Rahmen des 1. Sanierungsabschnittes im Jahr 2013 wurden im jeweiligen Bereich der betroffenen Gemeinde die dazugehörigen Grundstücksanschlusskanäle (GAK) zu den Privatgrundstücken überprüft. Der dabei festgestellte Sanierungsaufwand für die GAK ist nach der Kostenschätzung des beauftragten Ingenieurs insbesondere deshalb außerordentlich hoch, weil in vielen Fällen auf den Grundstücken der zur Grundstücksentwässerungsanlage gehörende Abwasserkontrollschacht auf dem Grundstück fehlt bzw. nur weit von der Grundstücksgrenze entfernt zurückliegend vorhanden ist. Ein fehlender Kontrollschacht auf dem jeweiligen Grundstück in der Nähe der Grundstücksgrenze erschwert sowohl die Inspektion als auch eine spätere Sanierung.

Die bisherige Satzungsbestimmung der Gemeinde in der Abwassersatzung (§ 9) ist nicht ausreichend, um den Bau eines Kontrollschachtes an der Grundstücksgrenze gemäß der Absprache in der gemeinsamen Versammlung am 27.02.2014 umzusetzen. Die Amtsverwaltung hat sich durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten lassen und folgt dem Vorschlag, das Satzungsrecht zu ergänzen und zu konkretisieren.

Die Wasserbehörde des Kreises Segeberg hat dem Antrag des Amtes für die Gemeinden Sievershütten, Struvenhütten, Stuvenborn, Wakendorf II und Winsen dahingehend zugestimmt, dass die Herstellung der Kontrollschächte auf den Privatgrundstücken bis Ende 2017 abgeschlossen sein muss, damit anschließend eine Sanierung der GAK erfolgt.

Die Abwassersatzungen sind mittlerweile 20 Jahre alt und müssten komplett überarbeitet werden, jedoch hat die Wasserbehörde einer Änderungssatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf mit den dort aufgeführten maßgeblichen Bestimmungen zugestimmt.

Für die Durchsetzung der Aufforderung, einen Kontrollschacht an der Grundstücksgrenze zu errichten, ist insbesondere die neue Bestimmung im § 11 Abs. 4 sowie im § 11 Abs. 9 maßgeblich.

Der Bau- und Wegeausschuss ist im Anschluss gefordert, einen Beschluss zur Durchsetzung der Satzung zu fassen.

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, der 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Winsen (Abwassersatzung) zuzustimmen.

(3:0:0)

TOP 8: Einwohnerfragestunde

Herr Fölster fragt:

  • Welcher Kanal soll verfüllt werden?

Es handelt sich um den alten Regenwasserkanal (vor allem in der Dorfstraße).

Ende des öffentlichen Teils / Nichtöffentlicher Teil wird nur an Berechtigte versandt.

Gez.:
Jens Grundmann
Protokollführer

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