Nr. 3 - GEMEINDEVERTRETUNG WINSEN vom 12.11.2014

Beginn: 20.00 Uhr; Ende: 21.10 Uhr, Winsen, „Zur Waldklause“

Mitgliederzahl: 9

 

Anwesend stimmberechtigt:

Bürgermeister Bonekamp, Kurt
GV Biehl, Kerstin
GV Busse, Imke
GV Detlef, Kirsten
GV Grundmann, Jens-Peter
GV Hachmeister, Bernd (ab TOP 5)
GV Storjohann, Timm
GV Klippel, Marco
GV Wendt, Norbert

 

Nicht stimmberechtigt:

Herr Struck, Amt Kisdorf - zugleich als Protokollführer-

Die Mitglieder der Gemeindevertretung Winsen wurden durch schriftliche Einladung vom 30.10.2014 auf Mittwoch, den 12.11.2014, unter Zustellung der Tagesordnung einberufen.

 Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung wurden öffentlich bekannt gemacht.

Die Tagesordnung wird wie folgt geändert:

Bürgermeister Bonekamp beantragt, die Beratung des TOP 15 in nichtöffentlicher Sitzung durchzuführen.

(8:0:0)

Tagesordnung:

01.  Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

02.  Ausfertigung der Niederschrift Nr. 2 vom 22.01.2014

03.  Mitteilungen des Bürgermeisters

04.  Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung

05.  Einwohnerfragestunde – 1. Teil

06.  Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen 2013

07.  Beschluss über die Jahresrechnung 2013

08.  1. Nachtragshaushalt 2014

09.  Stellungnahme zum Bericht über die Ordnungsprüfung für die Jahre 2007 – 2012

10.  4. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung

11.  2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)

12.  1. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser

13.  Kanalsanierung, hier: Sanierungskonzept 2014

14.  Einwohnerfragestunde – 2. Teil

15.  Zustimmung zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages - nichtöffentlich

Sitzungsniederschrift

Öffentlicher Teil

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. 

TOP 2: Ausfertigung der Niederschrift Nr. 2 vom 22.01.2014

Nach Zustellung der Niederschrift Nr. 2 vom 22.01.2014 wurden Einwendungen nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als gebilligt. Sie wird nach § 41 Abs. 1 GO ausgefertigt.

TOP 3: Mitteilungen des Bürgermeisters

Bürgermeister Bonekamp berichtet zu folgenden Punkten

  • Einwohnerversammlung zum Thema „Glasfaser“ am 26.11.2014 unter Beteiligung der Fa. Unser Ortsnetz
  • Kanalsanierungsarbeiten in der Dorfstraße am 24. und 25.11.2014

TOP 4: Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung

Keine Fragen

TOP 5: Einwohnerfragestunde – 1. Teil

  • Interesse der Firmen am Glasfaserausbau in Winsen

TOP 6: Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen 2013

Im Haushaltsjahr 2013 hat der Bürgermeister der Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 63.887,00 € und im Vermögenshaushalt in Höhe von 3.491,96 € zugestimmt. Es handelt sich dabei, wie aus der Anlage ersichtlich, um unerhebliche oder unabweisbare Mehrausgaben. Der Bürgermeister beantragt die Genehmigung der Haushalts-überschreitungen aus dem Haushaltsjahr 2013.

 

Die Gemeindevertretung genehmigt über- und außerplanmäßigen Ausgaben aus dem Haushaltsjahr 2013 in Höhe von insgesamt 67.378,96 €.

(9:0:0)

TOP 7: Beschluss über die Jahresrechnung 2013

Die Jahresrechnung 2013 schließt in Einnahme und Ausgabe mit 739.691,05 € ab. Der Überschuss beträgt 1.766,02 € und wurde der Rücklage zugeführt. Der Finanzausschuss hat bei seiner Prüfung keine Beanstandungen erhoben und schlägt der Gemeindevertretung vor, die Jahresrechnung 2013 zu beschließen (2. FinA vom 23.09.2014, TOP 3).

Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung 2013.

(9:0:0)

TOP 8: 1. Nachtragshaushalt 2014

Der Finanzausschuss wird über den 1. Nachtragshaushalt 2014 in seiner Sitzung am 12.11.2014 beraten (3. FinA am 12.11.2014, TOP 4). Der nachstehende Beschussvorschlag geht davon aus, dass der Finanzausschuss den vorgelegten Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde-vertretung zur Beschlussfassung empfiehlt. Über eventuelle Änderungen des Entwurfes durch die Beratungen des Finanzausschusses wird während der Sitzung der Gemeindevertretung berichtet.

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014.

Es werden neu festgesetzt:

1. Im Ergebnisplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf und Aufwendungen auf 505.600,00 €,

2. Im Finanzplan

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 433.800,00 €,
und der Auszahlungen auf 461.700,00 €,

3. Im Finanzplan

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und Finanzierungstätigkeit auf
60.800,00 €,
und der Auszahlungen auf 113.500,00 €,

4. Der Gesamtbetrag für Kredite

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
auf
43.500,00 €,

3. Die Steuerhebesätze für

(9:0:0)

TOP 9: Stellungnahme zum Bericht über die Ordnungsprüfung für die Jahre 2007 – 2012

Das Gemeindeprüfungsamt hat im Zeitraum von Mitte April 2013 bis Mitte Juni 2013 die Ordnungs-prüfung beim Amt Kisdorf und bei den amtsangehörigen Gemeinden für die Haushaltsjahre 2007 bis 2012 durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bericht des Gemeindeprüfungsamtes zusammengefasst. Nach den Bestimmungen des Kommunalprüfungsgesetzes kann das Prüfungsamt die Gemeinde auffordern, zu einzelnen Punkten des Berichtes eine Stellungnahme abzugeben. Eine solche Aufforderung des Prüfungsamtes liegt vor.
 
Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.09.2014 mit der Angelegenheit befasst und schlägt der Gemeindevertretung vor, die Stellungnahme zu beschließen (2. FinA vom 23.09.2014, TOP 4).
 
Der vollständige Bericht und der Entwurf der Stellungnahme ist allen Mitgliedern der Gemeindevertretung mit der Einladung zur Sitzung des 2. Finanzausschusses am 23.09.2014 zugestellt worden. Auf eine erneute Zustellung wird deshalb verzichtet.
 
Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte Stellungnahme zum Bericht über die Ordnungsprüfung für die Jahre 2007 bis 2012.

(9:0:0)

TOP 10: 4. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung

Im Bericht über die Ordnungsprüfung für den Zeitraum 2007 bis 2012 hat das Gemeindeprüfungsamt der Gemeinde u. a. empfohlen, Änderungen der Entschädigungssatzung in Bezug auf die Stell-vertretung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und die Reisekosten vorzunehmen.

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die 4. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen (2. FinA vom 23.09.2014, TOP 5).

Der Entwurf der 4. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung ist allen Mitgliedern der Gemeindevertretung mit der Einladung zur Sitzung des 2. Finanzausschusses am 23.09.2014 zugestellt worden. Auf eine erneute Zustellung wird deshalb verzichtet. 

Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte 4. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung.

(9:0:0)

TOP 11: 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Winsen (Abwassersatzung)

Die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Kisdorf sind nach der Selbstüberwachungsverordnung (SüVO) 2012 verpflichtet, die öffentlichen Abwasserkanäle einschließlich der Grundstücksanschluss-kanäle (Verbindung vom Hauptkanal zur Grundstücksgrenze) auf ihre Dichtheit zu überprüfen und ggf. zu sanieren.

Im Rahmen des 1. Sanierungsabschnittes im Jahr 2013 wurden im jeweiligen Bereich der betroffenen Gemeinde die dazugehörigen Grundstücksanschlusskanäle (GAK) zu den Privatgrundstücken überprüft. Der dabei festgestellte Sanierungsaufwand für die GAK ist nach der Kostenschätzung des beauftragten Ingenieurs insbesondere deshalb außerordentlich hoch, weil in vielen Fällen auf den Grundstücken der zur Grundstücksentwässerungsanlage gehörende Abwasserkontrollschacht auf dem Grundstück fehlt bzw. nur weit von der Grundstücksgrenze entfernt zurückliegend vorhanden ist. Ein fehlender Kontrollschacht auf dem jeweiligen Grundstück in der Nähe der Grundstücksgrenze erschwert sowohl die Inspektion als auch eine spätere Sanierung. 

Die bisherige Satzungsbestimmung der Gemeinde in der Abwassersatzung (§ 9) ist nicht ausreichend, um den Bau eines Kontrollschachtes an der Grundstücksgrenze gemäß der Absprache in der gemeinsamen Versammlung am 27.02.2014 umzusetzen. Die Amtsverwaltung hat sich durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten lassen und folgt dem Vorschlag, das Satzungsrecht zu ergänzen und zu konkretisieren.

Die Wasserbehörde des Kreises Segeberg hat dem Antrag des Amtes für die Gemeinden Sievershütten, Struvenhütten, Stuvenborn, Wakendorf II und Winsen dahingehend zugestimmt, dass die Herstellung der Kontrollschächte auf den Privatgrundstücken bis Ende 2017 abgeschlossen sein muss, damit anschließend eine Sanierung der GAK erfolgt.

Die Abwassersatzungen sind mittlerweile 20 Jahre alt und müssten komplett überarbeitet werden, jedoch hat die Wasserbehörde einer Änderungssatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf mit den dort aufgeführten maßgeblichen Bestimmungen zugestimmt.

Für die Durchsetzung der Aufforderung, einen Kontrollschacht an der Grundstücksgrenze zu errichten, ist insbesondere die neue Bestimmung im § 11 Abs. 4 sowie im § 11 Abs. 9 maßgeblich.

Der Finanzausschuss wird in seiner Sitzung am 12.11.2014 über den Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung beraten.

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung).

(9:0:0)

TOP 12: 1. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser

Die Gebührenhöhe der kostenrechnenden Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Insbesondere die bereits angelaufene Kanalsanierung macht eine Anpassung der Gebühr notwendig.

 Der Finanzausschuss hat über die Gebührenkalkulation beraten und schlägt der Gemeindevertretung vor, durch Beschuss der 1. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung den Gebührensatz von bisher 2,58 € je m³ Abwasser auf neu 2,73 € je m³ Abwasser festzusetzen (2. FinA vom 23.09.2014, TOP 6)

 Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung ist allen Mitgliedern der Gemeindevertretung mit der Einladung zur Sitzung des 2. Finanzausschusses am 23.09.2014 zugestellt worden. Auf eine erneute Zustellung wird deshalb verzichtet.

 Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte 1. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser.

(9:0:0)

TOP 13: Kanalsanierung, hier: Sanierungskonzept 2014

Das von der Gemeinde beauftragte Ingenieurbüro W² Ingenieurgesellschaft mbH, Kaltenkirchen, hat auf der Basis des im Jahre 2010 beschlossenen Sanierungskonzeptes eine Sanierungsplanung für den 2. Bauabschnitt 2014 vorgelegt.

Der Bau- und Wegeausschuss hat in seiner Sitzung am 15.05.2014 als 2. Bauabschnitt 2014 die Sanierung der Positionen 5.7 bis 5.12 in der Dorfstraße mit einem Gesamtvolumen von 10.480,36 € festgelegt. Weiterhin hat der Bau- und Wegeausschuss festgelegt, dass etwaige Verfüllmaßnahmen für den alten Regenwasserkanal in der Dorfstraße geschätzt werden sollen (1. BauWegeA vom 15.05.2014, TOP 3).

Auf der Basis des vorgenannten Beschlusses hat das beauftragte Ingenieurbüro mittlerweile eine Ausschreibung der festgelegten Maßnahmen durchgeführt, die Sanierung der festgestellten Schäden läuft zzt.

Die Gemeindevertretung beschließt, als 2. Bauabschnitt 2014 der Kanalsanierung die Positionen 5.7 bis 5.12 in der Dorfstraße mit einem voraussichtlichen Gesamtaufwand von 10.480,36 € durchzuführen. Weiterhin wird festgelegt, etwaige Verfüllmaßnahmen für den alten Regenwasserkanal in der Dorfstraße durch das Ingenieurbüro schätzen zu lassen.

(9:0:0)

TOP 14: Einwohnerfragestunde

  • Frage zur Erhöhung der Abwassergebühr
  • Gründe für die Änderung der Entschädigungssatzung
  • Warum erfolgte die Verfüllung des alten Regenwasserkanals in der Dorfstraße nicht schon vor 20 Jahren?
  • Wann ist die Kanalsanierung in der Dorfstraße/Zum Felde abgeschlossen?
  • Neuester Stand zum Thema Versetzung des Ortsschildes
  • Straßenreinigung durch die Fa. Studt bisher nicht erfolgt
  • Warum endet der Winterdienst in der Straße „Klein Winsen“ in der Einmündung?
  • Einführung von Straßenbaubeiträgen
  • Möglichkeiten zur Beteiligung der Presse am Volkstrauertag in Winsen

Ende des öffentlichen Teils / nichtöffentlicher Teil wird nur an die Berechtigten übersandt.

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