Nr. 4 - GEMEINDEVERTRETUNG WINSEN vom 18.03.2015

Beginn: 20.00 Uhr; Ende: 20.55 Uhr, Winsen, „Zur Waldklause“

Mitgliederzahl: 9

 

Anwesend stimmberechtigt:

Bürgermeister Bonekamp, Kurt
GV Busse, Imke
GV Detlef, Kirsten
GV Grundmann, Jens-Peter
GV Hachmeister, Bernd
GV Storjohann, Timm
GV Klippel, Marco
GV Wendt, Norbert

 

Nicht stimmberechtigt:

Herr Struck, Amt Kisdorf - zugleich als Protokollführer-

Nicht anwesend:

GV Biehl, Kerstin

Die Mitglieder der Gemeindevertretung Winsen wurden durch schriftliche Einladung vom 06.03.2015 auf Mittwoch, den 18.03.2015, unter Zustellung der Tagesordnung einberufen.

 Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung wurden öffentlich bekannt gemacht.

Die Tagesordnung wird nach § 3 Abs. 5 GeschO wie folgt erweitert:
Neu TOP 8 „Kanalsanierung 3. Bauabschnitt 2015“
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

(8:0:0)

Die Tagesordnung wird wie folgt geändert:
Bürgermeister Bonekamp beantragt, die Beratung des TOP 10 in nichtöffentlicher Sitzung durchzuführen.

(8:0:0)

Tagesordnung:

01.  Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

02.  Ausfertigung der Niederschrift Nr. 3 vom 12.11.2014

03.  Mitteilungen des Bürgermeisters

04.  Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung

05.  Einwohnerfragestunde – 1. Teil

06.  Haushalt 2015

07.  Grundvereinbarung und Gestattungsvertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien

08.  Kanalsanierung 3. Bauabschnitt ab 2015

09.  Einwohnerfragestunde – 2. Teil

10.  Grundstücksangelegenheiten - nichtöffentlich; hier: Verpachtung eines Gemeindegrundstückes

Sitzungsniederschrift

Öffentlicher Teil

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. 

TOP 2: Ausfertigung der Niederschrift Nr. 3 vom 12.11.2014

Nach Zustellung der Niederschrift Nr. 2 vom 12.11.2014 wurden Einwendungen nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als gebilligt. Sie wird nach § 41 Abs. 1 GO ausgefertigt.

TOP 3: Mitteilungen des Bürgermeisters

Bürgermeister Bonekamp berichtet zu folgenden Punkten

  • Begehung der alten Kiesgrube von Fa. Stoffers ist mit der UNB erfolgt, Änderungen am Konzept sind erforderlich
  • Für den Waldkindergarten ist ein Sponsor für den neuen Bauwagen mit einer erheblichen Summe gefunden worden; es muss noch die Grundstücksfrage hinsichtlich des Standortes geklärt werden, angedacht ist der Parkplatz gegenüber Gasthof Weber

TOP 4: Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung

GV Detlef:
Fragt, wer den Bauwagen des Waldkindergartens sponsert und wer die Grundstücksfrage klärt.

GV Klippel:
Fragt nach den Chancen für die Genehmigung des Standortes auf dem Parkplatz im Forst.

TOP 5: Einwohnerfragestunde – 1. Teil

  • Warum ist eine Änderung des Standortes für den Bauwagen des Waldkindergartens erforderlich?
  • Wann erfolgt Grabenräumung durch den Ohlau-Verband?
  • Grabenräumung an der Kreisstraße Richtung Kisdorf erforderlich, insbesondere auch das Freimachen eines Durchlasses

TOP 6: Haushalt 2015

Der Finanzausschuss hat über den Haushalt 2015 beraten und schlägt der Gemeindevertretung vor, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan in der vorgelegten Fassung zu beschließen (4. FinA vom 10.02.2015, TOP 5). Einzelheiten können dem Vorbericht und dem Haushaltsplan entnommen werden. 

1. Im Ergebnisplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf 477.400,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 504.100,00 €
und der Jahresfehlbetrag auf 26.700,00 €

2. Im Finanzplan

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 472.400,00 €
und der Auszahlungen auf 459.000,00 €

3. Im Finanzplan

3. Im Finanzplan der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf 23.100,00 €

4. Die Steuerhebesätze für

die Grundsteuer A auf 300 v. H., die Grundsteuer B auf 300 v. H. und die Gewerbesteuer auf 330 v. H..

(8:0:0)

TOP 7: Grundvereinbarung und Gestattungsvertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien

Nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sind Betreiber von Telekommunikationslinien berechtigt, diese in öffentliche Straßen und Wege der Gemeinde zu verlegen. Bei der Verlegung sind die allgemeinen Regelwerke zu Straßenbaumaßnahmen einzuhalten.

Von diesen Regeln der anerkannten Technik kann gemäß § 68 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz für die Verlegung von Glasfaserleitungen oder Lehrrohrsystemen in soweit abgewichen werden, dass die vorgeschriebene Verlegetiefe durch Nutzung des sogenannten „Micro- oder Minitrenching-Verfahres“ verringert werden kann. Die übliche Verlegtiefe beträgt 60 cm, durch Nutzung des oben aufgeführten Verfahrens kann diese auf bis zu 30 cm verringert werden.

Die Deutsche Glasfaser Netz Entwicklung GmbH und die Deutsche Glasfaser Netz Operating GmbH, nachstehend „Deutsche Glasfaser“ genannt, beabsichtigen, in der Gemeinde Winsen eine Glas-faserinfrastuktur in der Ausbauvariante „Fibre to the Home (FttH)“ zu realisieren. Bei dieser Infrastruktur erfolgt der Anschluss jedes einzelnen Haushaltes als Punk-zu-Punkt-Verbindung und wird in jedem Haushalt mit einer Teilnehmer-Anschluss-Einheit abgeschlossen. Das passive Glasfasernetz wird für eine Leistungsbandbreite von mindestens 1Giga-bit/Sekunde ausgelegt. Die tatsächliche Bandbreite ist abhängig von den vom jeweiligen Kunden beauftragten Produkten des jeweiligen Dienstanbieters.

Die Deutsche Glasfaser beabsichtigt, das Leitungsnetz auf eigene Kosten herzustellen. Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde ist nicht vorgesehen. Der Baubeginn erfolgt allerdings erst nach Erfüllung einer festgesetzten Anschlussquote.

Die Deutsche Glasfaser hat der Gemeinde den Abschluss einer sogenannten „Grundvereinbarung“ und eines sogenannten „Gestattungsvertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommuni-kationslinien“ angeboten. Inhaltsgleiche Verträge sind im Gebiet des Amtes Kisdorf bereits mit den Gemeinden Sievershütten und Stuvenborn abgeschlossen worden. Diese Gemeinden hatten mit der rechtlichen Prüfung der Verträge das Anwaltsbüro Brock, Müller und Ziegenbein, Kiel, beauftragt. Die Prüfung ist mit dem Ergebnis abgeschlossen worden, dass aus rechtlichen Gründen keine Hinderungen für den Abschluss der Verträge bestanden haben.

Wesentlicher Inhalt der Grundvereinbarung ist die Bestimmung des Ausbaugebietes, die o. a. Voraussetzung des Baubeginns und die Beschreibung der Ausführung des Glasfasernetzes. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich die Gemeinde zur konstruktiven und engen Zusammenarbeit mit der Deutschen Glasfaser. Gleichzeitig verpflichtet sich die Gemeinde für den Fall, dass öffentliche Straßen und Wege entwidmet werden, der Eintragung eines Leitungsrechtes in das Grundbuch zuzustimmen. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 30 Jahre.

Der Gestattungsvertrag regelt die Bedingungen der Zustimmung der Gemeinde zur Nutzung der öffentlichen Gemeindestraßen und Wege. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung aufgebaut, so dass vor Beginn von Baumaßnahmen in einzelnen Straßenzügen eine zusätzliche Einzelzustimmung durch die Gemeinde erforderlich ist. Im Rahmen dieser Zustimmung werden dann Einzelheiten, wie z. B. die Verlegetiefe, festgelegt. Der Vertrag enthält weiterhin die Verweise auf die anerkannten Regeln der Technik und Bestimmungen über Abnahme und Gewährleistung.

Der Bau- und Wegeausschuss wird sich mit der Angelegenheit in seiner Sitzung am 11.03.2015 befassen (2. BauWegA am 11.03.2015, TOP 4). Über das Ergebnis der Beratungen wird während der Sitzung der Gemeindevertretung berichtet. Der nachstehende Beschlussvorschlag geht von einer positiven Empfehlung des Ausschusses an die Gemeindevertretung aus.

Die Vertragsentwürfe sind den Mitgliedern der Gemeindevertretung mit der Einladung zur Sitzung des Bau- und Wegeausschusses übersandt worden, auf eine erneute Übersendung wird verzichtet.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Grundvereinbarung und den Gestattungsvertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien mit der Deutschen Glasfaser Netz Entwicklung GmbH und der Deutschen Glasfaser Netz Operating GmbH.

(8:0:0)

TOP 8: Kanalsanierung 3. Bauabschnitt ab 2015

Die in 2013 begonnene Sanierung der Abwasserkanäle soll in 2015 fortgeführt werden. Hierzu hat der von der Gemeinde beauftragte Ingenieur Weimar vom Ingenieurbüro W², Kaltenkirchen, mehrere Sanierungsvarianten vorgestellt.

Der Bau- und Wegeausschuss hat in seiner Sitzung am 11.03.2015 der Gemeindevertretung empfohlen, die Sanierung des Mischwassersystems als 3. Bauabschnitt für 2015 wie folgt durchzuführen:

Der Sanierungsbereich beginnt bei der Sanierungsnummer 5.1 und endet bei der Sanierungsnummer 5.6, wobei 5.2 nur vorinspiziert wird, um weitere eventuelle Schäden festzustellen. Die Kostenschätzung beläuft sich laut Herrn Weimar auf ca. 11.500,00 € brutto. Zusätzlich wird eine Anhebung der Straßeneinlauf-Trummen in diesem Abschnitt empfohlen (2. BauWegeA vom 11.03.2015, TOP 5).

Die Gemeindevertretung beschließt als 3. Bauabschnitt der Kanalsanierung die Sanierung des Bereiches in der Dorfstraße gemäß Vorschlag des Ingenieurs Weimar von Sanierungsnummer 5.1 bis Sanierungsnummer 5.6, wobei 5.2 nur inspiziert wird, um weitere eventuelle Schäden festzustellen. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 11.500,00 € brutto. Zusätzlich wird eine Anhebung der Straßeneinlauf-Trummen in diesem Abschnitt durchgeführt.

(8:0:0)

TOP 9: Einwohnerfragestunde - 2. Teil

  • Stand der Anschlussquoten für Winsen und die Umlandgemeinden
  • Umsetzung des Glasfaserausbaus auch für Winsen allein, wenn nur eine Anschlussquote von 40% erreicht wird
  • Was soll mit dem von der Gemeinde erworbenen Grundstück an der Kisdorfer Straße passieren?

Ende des öffentlichen Teils / nichtöffentlicher Teil wird nur an die Berechtigten übersandt.

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