Nr. 6 - AUSSCHUSS FÜR LANDSCHAFTSPLANUNG vom 06.02.2018

Beginn: 19.40 Uhr; Ende: 22.19 Uhr, Winsen, Feuerwehrgerätehaus

Mitgliederzahl: 13

Anwesend stimmberechtigt:
WB Jagla, Jana (Vorsitzende)
Bürgermeister Bonekamp, Kurt
GV Detlef, Kirsten
GV Grundmann, Jens – zugleich Protokollführer
GV Biehl, Kerstin
GV Busse, Imke
GV Ramlau, Stefan (ab TOP 4)
WB Biehl, Hans-Jürgen
WB Thies, Jan
WB Freifrau von Schenck zu Schweinsberg, Elvira 
WB Pfeiffer, Ann-Christin

Nicht stimmberechtigt:
Herr Pollok, Günther & Pollok, Landschaftsplanung

Nicht anwesend:
GV Klippel, Marco
GV Wendt, Norbert



 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters
  3. Fragen der Ausschussmitglieder
  4. Landschaftsplanung, hier: Vorstellung des Planentwurfes und weiteres Vorgehen
  5. Einwohnerfragestunde

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlussfähigkeit fest und begrüßt Herrn Pollok von Günther & Pollok, Landschaftsplanung, als Gast.

TOP 2: Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters

Vorsitzende:

  • Der Planentwurf umfasst 150 Seiten. Die Karten und Pläne liegen als Ausdruck heute aus.
  • Ziel der heutigen Sitzung ist es, den Landschaftsplanentwurf der Gemeindevertretung zu empfehlen, damit diese den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fassen und damit das Beteiligungsverfahren starten kann.

Bürgermeister
Entfällt

TOP 3: Fragen der Ausschussmitglieder

  • Wie lange legen die Pläne üblicherweise aus?

Ca. ein Monat, in unserem Falle werden aber sechs Wochen angestrebt.

TOP 4: Landschaftsplanung, hier: Vorstellung des Planentwurfes und weiteres Vorgehen

Herr Pollok führt durch den Entwurf und erläutert zunächst die Struktur anhand des Inhaltsverzeichnisses. Anschließend führt er durch die wichtigsten Teile, von denen hier nur diejenigen aufgeführt werden, die zu Rückfragen und Diskussionen geführt haben.

  • Übersichtskarte Leitbildbereiche:
    • Die Fläche 1A (Weide Dorfmitte) muss korrigiert werden, die Westseite sollte auch als geeignet für Bebauung ausgewiesen werden.
    • Entgegen der Diskussion in der letzten Sitzung hat Herr Pollok die freien Flächen links und rechts der Schustertwiete (Flächen 2 und 4) nicht als für Bebauung geeignet gekennzeichnet. Aus planerischer Sicht macht das keinen Sinn, bandartige Entwicklung entlang von Straßen wird nicht gern gesehen. Nach kontroverser Diskussion entscheidet der Ausschuss, die Flächen doch wie geplant als bedingt bebauungsgeeignet zu kennzeichnen, unter anderem weil sie teilweise bereits erschlossen sind.
  • Karte 7 Planung:
    • Potentielle Ausgleichsflächen und potentielle Bauflächen sollten in einem sinnvollen Verhältnis stehen, dabei ist die versiegelbare Fläche maßgeblich; davon ist die Hälfte als Ausgleichsfläche vorzusehen, wobei Besonderheiten wie Knicks zusätzlich bewertet werden.
    • Jan Thies regt an, die Ausgleichsflächen noch mal zu prüfen und genau so intensiv zu besprechen wie die Bauflächen, vor allem, weil das Ausweisen einer Ausgleichsfläche den Eigentümer wenn auch nicht „zwangsenteignet“, so doch möglicherweise in seinen Handlungsmöglichkeiten einschränkt. Stefan Ramlau weist darauf hin, dass das aus Gemeindesicht nicht erforderlich ist; die Eigentümer haben die Möglichkeit, sich im Beteiligungsverfahren zu äußern.
    • Der Waldkindergarten-Standplatz auf der Streuobstwiese soll noch in den Plan mit aufgenommen werden, im Bestand ist er schon dargestellt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Landschaftsplanung empfiehlt der Gemeindevertretung, den Entwurf des Landschaftsplanes inklusive der in der heutigen Sitzung besprochenen Änderungen zu billigen und auf dieser Grundlage das Auslegungs- und Beteiligungsverfahren einzuleiten.

(10:1:0)

TOP 5: Einwohnerfragestunde

  • Frage, inwieweit Landschaftsplan bindend für Flächennutzungsplan und später Bebauungsplan ist?

Ja, aber man kann – mit Begründung - abweichen.

 

  • Frage zum Verfahren und den weiteren Schritten.

Nach dem heutigen Beschluss des Ausschusses muss die Gemeindevertretung einen Beschluss fassen. Danach erfolgt das Beteiligungsverfahren (Unterlagen liegen im Amt aus und stehen als Download bereit), die Rückmeldungen werden dann wieder vom Ausschuss bearbeitet.

  • Hinweis, dass es bei der letzten Änderung der Bebauungspläne zu Diskussionen bezüglich der Bebauung / Altbestand nahe dem Wald gab. Damals sei ein Hinweis auf Bestandsschutz erst auf Nachfrage aufgenommen worden, dieser sollte jetzt von vornherein aufgenommen werden.

Dass Neubauten nicht näher als 30 m am Wald gebaut werden dürfen, und dass es Bestandsschutz gibt, ist Gesetzeslage und nicht durch Pläne der Gemeinde zu ändern. Ein entsprechender Hinweis auf Bestandsschutz wird aber aufgenommen.

 

  • Frage nach dem Bestandsschutz: Was passiert, wenn Haus abbrennt?

Unverbindliche Auskunft: Solange Keller/Fundament noch stehen, kann man auf diesen wieder gebaut werden.

 

  • Frage, ob die mehr als 40 potentiellen neuen Wohneinheiten vergleichsweise viel sind?

Ja, der Entwicklungsspielraum für den Zeitraum von 2009 bis 2024 lautet 10% der bestehenden Wohneinheiten, also für Winsen ca. 20 Wohneinheiten (abzüglich dessen, was seit 2009 gebaut wurde).

Gez.:
Jens Grundmann
Protokollführer

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