Nr. 7 - FINANZAUSSCHUSS vom 03.05.2016

Beginn: 18.00 Uhr; Ende: 20.50 Uhr, Kisdorf, Mensa Schule Kisdorf

Mitgliederzahl: 3

Anwesend stimmberechtigt:

GV Grundmann, Jens (1. stellv. Vors.) – zugleich Protokollführer
GV Wendt, Norbert 

Nicht stimmberechtigt:

Bürgermeister Bonekamp, Kurt
GV Detlef, Kirsten
GV Busse, Imke
GV Storjohann, Timm
Herr Westphal, Amt Kisdorf
Frau Neudeck, Amt Kisdorf
Herr Neudel, Amt Kisdorf
Herr Hammerschmidt, Detlev, KUBUS GmbH 

Nicht anwesend:

WB Wisnewski, Hans-Jürgen

 

 

Die Tagesordnung wird nach § 3 Abs. 5 GeschO wie folgt geändert:
Neu TOP 8 „Stundung einer Gewerbesteuerforderung“                                                                   

(2:0:0)

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Verwaltung
  3. Fragen der Ausschussmitglieder
  4. Vorstellung und Erläuterung der Eröffnungsbilanz 01.01.2014
  5. Beschluss der Eröffnungsbilanz 01.01.2014
  6. Auftragserteilung zur Prüfung der Schlussbilanz 31.12.2014
  7. Einwohnerfragestunde
  8. Stundung einer Gewerbeforderung

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der stellvertretende Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der stellvertretende Vorsitzende beantragt, die Tagesordnung um TOP 8 „Stundung einer Gewerbesteuerforderung“ zu Ergänzen. Dem Antrag wird stattgegeben.

TOP 2: Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Verwaltung

Stellvertretender Vorsitzender:

  • Keine Mitteilungen

Bürgermeister:

  • Keine Mitteilungen

Verwaltung:

  • Keine Mitteilungen

TOP 3: Fragen der Ausschussmitglieder

Keine Fragen

TOP 4: Vorstellung und Erläuterung der Eröffnungsbilanz 01.01.2014

Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass mit der Einführung des NKHR-SH ein neues Haushalts- und Rechnungswesen in Kraft getreten ist, welches bezüglich des Umfanges, des erforderlichen Fachwissens und der Komplexität enorm gestiegene Anforderungen auch an den Rechnungsprüfungsausschuss und die Gemeindevertretung stellt, wurde die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH beauftragt, als sachverständiger Dritter eine Prüfung der Eröffnungsbilanz vorzunehmen und einen Prüfbericht zu fertigen. Dieser wurde für die im Folgenden ausgeführten Feststellungen neben eigenen Prüfungsfeststellungen zugrunde gelegt.

Die mit der Einladung versandte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 mit den Anlagen und dem v. g. Prüfungsbericht und dem Bestätigungsvermerk der Firma KUBUS werden durch den Prüfer, Herrn Detlev Hammerschmidt, und die Mitarbeiter des Amtes vorgestellt.

Es werden entsprechende Erläuterungen abgegeben.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass für die Erstellung der Eröffnungsbilanzen mit den erforderlichen Anlagen und dem Prüfungsbericht nun „Redaktionsschluss“ ist.

Die Eröffnungsbilanzen können gem. § 56 GemHVO-Doppik letztmals im fünften der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss erfolgsneutral berichtigt werden. Sachverhalte, die ggf. zu einer Änderung der Bilanz führen, werden daher dokumentiert und erst einmal gesammelt, um dann ggf. komprimiert abgearbeitet zu werden.

TOP 5: Beschluss der Eröffnungsbilanz 01.01.2014

Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Winsen zum 01.01.2014 wird vom Finanzausschuss geprüft.

Seit dem Haushaltsjahr 2014 werden die Haushaltsplanung und die laufenden Geschäfte des Rechnungswesens nach den Vorschriften des NKHR-SH (neues kommunales Haushalts- und Rechnungs-wesen Schleswig-Holstein) geführt.

Die Gegenüberstellung des Vermögens und dessen Finanzierung (Eigen- oder Fremdkapital) ermöglicht einen Überblick über die gesamtwirtschaftliche Situation der Gemeinde.

Die Bilanzsumme beträgt                                           2.138.459,70 €
Die Höhe des Eigenkapitals beträgt                           1.282.365,39 €.

Die örtliche Prüfung obliegt dem Finanzausschuss der Gemeinde Winsen. Demzufolge ist auch die Eröffnungsbilanz durch den Finanzausschuss zu prüfen.

Hierzu hat er sich des externen Dienstleisters KUBUS Kommunalberatung & Service GmbH (KUBUS), Schwerin, bedient.

Der Finanzausschuss fertigt einen abschließenden Prüfungsvermerk, der der Gemeindevertretung vorzulegen ist.

In der heutigen Sitzung erläutert der Kämmerer des Amtes Kisdorf, Herr Marc Westphal, dem Finanzausschuss die Eröffnungsbilanz mit Anhang und Anlagen.

Herr Dipl. Betriebswirt Detlev Hammerschmidt von KUBUS erläutert den von KUBUS erarbeiteten Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014.

Dem Finanzausschuss liegen die Bilanz mit Anhang und Anlagen, die Feststellungsbelege der Eröffnungsbilanzbuchungen, Bewertungsunterlagen und weitere Unterlagen in Zusammenhang mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz sowie der Prüfbericht von KUBUS vor.

Herr Westphal und weitere Mitarbeiter der Verwaltung stehen für die Erläuterung der Unterlagen und die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Der Finanzausschuss hat sich des Weiteren davon überzeugt, dass die Qualität der Prüfung der KUBUS den Zwecken der Prüfung der Eröffnungsbilanz genügt. Herr Hammerschmidt steht für Erläuterungen und Fragen zur Verfügung.

KUBUS hat auf der Grundlage ihrer Prüfungsfeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Finanzausschuss schließt sich den von KUBUS im Prüfbericht getroffenen Feststellungen an.

Auf dieser Grundlage wird festgestellt, dass die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014, der Anhang und die die Eröffnungsbilanz erläuternden Anlagen den diesbezüglichen Rechtsvorschriften des Landes S-H sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entsprechen und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Winsen vermitteln.

Die Eröffnungsbilanz mit den erforderlichen Anlagen und dem Prüfungsbericht wurden unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt eingehend vorgestellt und erläutert. Zusätzlich wurde die Eröffnungsbilanz mit den erforderlichen Anlagen stichprobenweise von den Mitgliedern des Ausschusses geprüft.

Änderungen ergaben sich dabei keine.

Beschluss:

Der Finanzausschuss macht sich den Prüfungsbericht 09. März 2016 der Firma KUBUS zu Eigen und schlägt der Gemeindevertretung entsprechend § 95 n Gemeindeordnung vor, die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 mit den erforderlichen Anlagen in der vorgelegten Form zu beschließen.            

(2:0:0)

 

 

 

TOP 6: Auftragserteilung zur Prüfung der Schlussbilanz 31.12.2014

Die erste Schlussbilanz der Gemeinde zum 31.12.2014 soll auch durch einen unabhängigen Dritten geprüft werden.

Die Kosten hierfür trägt die Gemeinde (Hinweis: Die Kosten für die Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde im Rahmen des Projektes zur Einführung der Doppik vom Amt Kisdorf getragen).

Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt, unter Vorbehalt eines konkreten Angebotes, die Firma KUBUS mit der Prüfung der Schlussbilanz 31.12.2014 und die Erstellung eines entsprechenden Prüfungsberichtes zu beauftragen.                                                                                                                               

(2:0:0)

TOP 7: Einwohnerfragestunde

 

Keine Fragen.

TOP 8: Stundung einer Gewerbesteuerforderung

Es besteht eine offene Gewerbesteuerforderung gegenüber einem Gewerbebetrieb der Gemeinde Winsen in Höhe von 13.262,00 € mit Fälligkeit 15.05.2016. Die Forderung ergibt sich aus dem Gewerbesteuerbescheid vom 26.02.2016 für das Veranlagungsjahr 2014.

Die/der Gewerbetreibende hat mit Schreiben vom 24.04.2016 um Stundung gebeten und beantragt, diese Forderung durch Ratenzahlung in drei Raten wie folgt begleichen zu dürfen:
15.05.2016:    4.500,00 €
15.06.2016:    4.500,00 €
15.07.2016:    4.262,00 €

Gemäß § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Winsen entscheidet der Finanzausschuss über Angelegenheiten des Finanzwesens, somit auch über Stundungsanträge.

Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt, der/dem Gewerbetreibenden die Stundung der ausstehenden Gewerbesteuerforderung entsprechend ihrem/seinem Antrag zu gewähren.

(2:0:0)

Gez.:

Jens Grundmann
Protokollführer

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