Nr. 7 - GEMEINDEVERTRETUNG WINSEN vom 30.06.2016

Beginn: 20.00 Uhr; Ende: 20.32 Uhr, Winsen, Feuerwehrgerätehaus

Mitgliederzahl: 9

Anwesend stimmberechtigt:

Bürgermeister Bonekamp, Kurt
GV Biehl, Kerstin
GV Busse, Imke
GV Detlef, Kirsten
GV Grundmann, Jens-Peter
GV Klippel, Marco
GV Storjohann, Timm
GV Wendt, Norbert 

Nicht stimmberechtigt:

Herr Barkmann, Amt Kisdorf - zugleich als Protokollführer-

Nicht anwesend:

GV Hachmeister, Bernd

Die Mitglieder der Gemeindevertretung Winsen wurden durch schriftliche Einladung vom 16.06.2016 auf Donnerstag, den 30.06.2016, unter Zustellung der Tagesordnung einberufen.

Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung wurden öffentlich bekannt gemacht.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Ausfertigung der Niederschrift Nr. 6 vom 11.05.2016
  3. Mitteilungen des Bürgermeisters
  4. Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung
  5. Einwohnerfragestunde – 1. Teil
  6. Landschaftsplan
  7. Einwohnerfragestunde – 2. Teil

Sitzungsniederschrift

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 

TOP 2: Ausfertigung der Niederschrift Nr. 6 vom 11.05.2016

Nach Zustellung der Niederschrift Nr. 6 vom 11.05.2016 wurden Einwendungen nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als gebilligt. Sie wird nach § 41 Abs. 1 GO ausgefertigt.

TOP 3: Mitteilungen des Bürgermeisters

  • Die Freiwillige Feuerwehr verfügt ab heute über einen Glasfaseranschluss
  • Der Schaden am Gramhorner Weg wurde behoben
  • Die Renaturierungsmaßnahmen der unteren Naturschutzbehörde bezüglich der überschwemmten Kiesgrube ist beendet
  • Die Fa. Stoffers hat den Winterdienst gekündigt; Herr Loewe, Amt Kisdorf, soll ein anderen Unternehmen hierfür suchen

TOP 4: Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung

GV Busse: Von der Abnahme in der Kiesgrube sollte ein Protokoll eingeholt werden.
Bgm.: Eine Abnahme wird in Kürze erfolgen

TOP 5: Einwohnerfragestunde – 1. Teil

Herr Voye fragt, ob in der Broschüre des Alsterland-Wanderweges der Begriff „Kiesgrube“ in „Kiesabbau“ geändert werden kann.
Bgm.: Die Broschüre ist veraltet und wird ohnehin nicht mehr ausgegeben.

TOP 6: Landschaftsplan

Nach § 6 des Landesnaturschutzgesetzes sind die Gemeinden aufgefordert, Landschaftspläne aufzustellen. In dem Landschaftsplan werden die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes für das gesamte Gemeindegebiet flächendeckend dargestellt. Grundlage für die Planung ist der Landschaftsrahmenplan des Landes Schleswig-Holstein unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und der Landesplanung.

Der Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Winsen hat der Gemeindevertretung in seiner Sitzung am 21.10.2015 empfohlen, einen Landschaftsplan zu erstellen (3. BauWegeA vom 21.10.2015, TOP 4). Für die Planung des Verfahrens muss ein Planungsbüro beauftragt werden. Hierzu bedarf es im Vorwege eines Vergabeverfahrens nach der VOF (= Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen). Ein neu einzurichtender nichtständiger Ausschuss sollte mit der Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich der Auftragsvergabe beauftragt werden.

Im Bau- und Wegeausschuss am 21.10.2015 wurde ebenfalls über die Bildung eines nichtständigen Ausschusses der Gemeindevertretung zur Begleitung und Entwicklung des Landschaftsplanes beraten. Im Ergebnis hat der Ausschuss der Gemeindevertretung empfohlen, einen solchen Ausschuss zu bilden (3. BauWegeA vom 21.10.2015, TOP 5). Für die Landschaftsplanung sind im Haushalt 2016 ausreichend Mittel vorhanden. 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, für das Gemeindegebiet einen Landschaftsplan aufzustellen.
  2. Der Auftragnehmer zur Landschaftsplanung wird in einem entsprechenden Vergabeverfahren ermittelt. Der neu einzurichtende nichtständige Ausschuss zur Landschaftsplanung wird ermächtigt, den Planungsauftrag zu erteilen.
  3. Für die Vorbereitung der Beschlüsse der Gemeindevertretung im Rahmen der Aufstellung des Landschaftsplanes wird ein nichtständiger „Ausschuss für Landschaftsplanung“ gemäß § 45 Gemeindeordnung gebildet. In diesen Ausschuss werden folgende Mitglieder gewählt:
    GV Biehl, Kerstin
    Bürgermeister Bonekamp, Kurt
    GV Busse, Imke
    GV Detlef, Kirsten
    GV Grundmann, Jens
    GV Klippel, Marco
    GV Wendt, Norbert
    WB Biehl, Hans-Jürgen
    WB Ewert, Ann-Christin
    WB Jagla, Jana
    WB Ramlau, Stefan
    WB Freifrau Elvira von Schenck zu Schweinsberg
    WB Thies, Jan.
    Der Ausschuss wird erstmalig durch den Bürgermeister eingeladen und wählt in dieser Sitzung eine Vorsitzende/ einen Vorsitzenden und jeweils eine 1. stellvertretende Vorsitzende/ einen 1. stellvertretenden Vorsitzenden und eine 2. stellvertretende Vorsitzende/ einen 2. stellvertreten-den Vorsitzenden.

 

Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen: 9
davon anwesend: 8; Ja-Stimmen: 0; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0

TOP 7: Einwohnerfragestunde - 2. Teil

Keine Fragen

Zurück