Nr. 8 – BAU- und WEGEAUSSCHUSS Winsen vom 25.5.2020

Beginn: 20.05 Uhr; Ende: 21.10 Uhr, Winsen, Feuerwehrhaus

Mitgliederzahl: 7

Anwesend stimmberechtigt:

GV Ramlau, Stefan (Vorsitzender)
Bürgermeister Thies, Jan
GV Jagla, Jana
WB Sohnius, Maren - zugleich Protokollführerin
WB Busse, Imke
WB Biehl, Hans-Jürgen
WB Biehl, Kerstin für GV Freifrau Schenk zu Scheinsberg, Elvira

 

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters
  3. Fragen der Ausschussmitglieder
  4. Kanalsanierung 2019; hier: Auftragsvergabe
  5. Kanalsanierung 2020; hier: Sachstand
  6. Aufstellung des Flächennutzungsplanes
  7. Einwohnerfragestunde

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, die Tagesordnung wird genehmigt und die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

TOP 2: Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters

Vorsitzender:

  • GV Freifrau Schenck zu Schweinsberg, Elvira hat am 25.05.2020 angekündigt, ihr Mandat im Bau- und Wegeausschuss niederzulegen.

Bürgermeister:

  • Der Radweg nach Kisdorf wird zurzeit saniert.

TOP 3: Fragen der Ausschussmitglieder

Auf die Nachfrage ob sich bzgl. der Parksituation in der „Hauptstraße“ etwas getan hat, gibt der Vorsitzende an, dass die Erstellung eines Verkehrsgutachtens nach Rücksprache mit dem Amt nicht empfohlen wird, da die aktuelle Parksituation zwar nicht optimal, aber auch nicht ordnungswidrig sei. Es bestehe aber natürlich weiterhin die Möglichkeit das direkte Parken im Kurvenbereich als Ordnungswidrigkeit anzuzeigen.

TOP 4: Kanalsanierung 2019; hier: Auftragsvergabe

Die Auftragsvergabe für die Kanalsanierung 2019 wurde nach Beendigung der Ausschreibung ohne Mitwirken der Gemeinde eigenmächtig durch das Amt Kisdorf an die Firma Rohrsanierung Jensen GmbH & Co. KG aus Bordesholm erteilt. Das Auftragsvolumen lag deutlich über dem Bürgermeisterfreibetrag und so hätte auf jeden Fall die Gemeindevertretung darüber abstimmen müssen.

Mit dem Amt Kisdorf wurde nun vereinbart, dass die Gemeinde zukünftig grundsätzlich zeitnah über laufende Ausschreibungen informiert wird und keine Vergabe ohne Zustimmung der Gemeindevertretung erteilt wird.

Für die Kanalsanierung 2019 hat die Ausschreibung stattgefunden, Submission war am 09.08.2019. Günstigster Bieter ist die Firma Rohrsanierung Jensen GmbH & Co. KG aus Bordesholm mit einer Auftragssumme von insgesamt € 47.434,77. Der Auftrag wurde bereits im Vorwege von Herrn Bürgermeister Thies erteilt.

Kosten Kanalsanierung 2019

Los 5 a Investition 30.761,20 €
Los 5 b Unterhaltung 16.673,57 €

Beschluss:

Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Aufttragserteilung an die Firma Rohrsanierung Jensen GmbH & Co. KG aus Bordesholm nachträglich zu genehmigen. Die Haushaltsmittel wurden für den Haushalt 2019 eingeplant und stehen dort zur Verfügung.

Der Vorsitzende empfiehlt den Beschluss nachträglich zu genehmigen.

(7:0:0)

TOP 5: Kanalsanierung 2020; hier: Sachstand

Die Ausschreibung ist in Vorbereitung, das Ergebnis soll Ende Mai stehen. Die Bau- und Wegeausschussmitglieder werden im Anschluss über das Ergebnis informiert.

Im Haushalt 2020 sind  für die Kanalsanierung 54.500,00 € eingestellt, was sich wie folgt zusammensetzt:

5.000,00 € Unterhaltung
20.600,00 € Sanierung
5.000,00 € Gewährleistungsablaufinspektion
7.500,00 € Vorinspektion
26.700,00 € Abschreibungskosten

Die Einnahmen belaufen sich auf 47.700,00 € (45.700,00 € Abwasser + 2.000,00 € Umlagen)

Das daraus resultierende Defizit von 6.800,00 € wird aus der Gemeindekasse ausgeglichen.

Der Vorsitzende regt an, zukünftig haushaltsneutral zu planen. Der Finanzausschuss bemühe sich parallel, die Höhe der Abwassergebühren anzupassen.

TOP 6: Aufstellung des Flächennutzungsplanes

Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Sachstand und weist auf eine frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TöB) hin, welche als nächster Schritt erfolgen soll.

In der aktuellen Planzeichnung sind die vorhandenen Flächen unter Berücksichtigung der momentanen Nutzung durch ortsansässige Unternehmen dargestellt, unterteilt in allgemeines Wohngebiet (W) und Mischgebiet (M). Einzelne mit „M“ gekennzeichnete Flächen, wie z.B. im Bereich des landwirtschaftlichen Betriebes in der „Dorfstraße“, sollen später im Rahmen einer B-Plan-Überarbeitung der momentan noch nicht offiziellen, neuen Kategorie „ Dorfgebiet“ zugewiesen werden.

Es erfolgt noch einmal der ausdrückliche Hinweis, dass ein Flächennutzungsplan keine Bebauungsplan-Güte besitzt!

In einer im April stattgefundenen Arbeitssitzung des Bau- und Wegeausschusses wurden verschiedene Änderungswünsche erarbeitet, welche dem Planungsbüro zugegangen sind und von dort aus bewertet und/oder umgesetzt wurden. Es handelt sich dabei um Folgendes:

Kap.4 Abs. 6 ( Grundstücksgrößen)

  • Der Kreis Segeberg plädiert für eine Verdichtung der Bebauung, bevor neue Bauflächen ausgewiesen werden.
  • das Planungsbüro empfiehlt Grundstücksgrößen zwischen 500 – 700 m².
  • der Bau- und Wegeausschuss ist für Grundstücksgrößen zwischen 650 – 800 m².
  • nach Absprache mit dem Planungsbüro werden beide Varianten mit dem entsprechenden Hinweis „städtebaulicher Vorschlag“ und „Gemeindewunsch“ dargestellt.

Kap.4.3.2 Abb. 20

  • Die gemischte Nutzung im Bereich der „Dorfstraße Nr. 40“ wurde mit der Begründung, dass die Nutzungsstruktur ähnlich einem gewachsenen Mischgebiet sei, eingefügt. Die ansässigen Betriebe sollen gesichert sein und die Ansiedlung einer Praxis forciert werden.

Der Einwand eines Bau- und Wegeausschussmitgliedes, dass man doch das ganze Dorf als Mischgebiet ausweisen könne, wurde von dem Vorsitzenden mit dem Hinweis verworfen, dass das Planungsbüro eindeutig vor einer solchen Variante gewarnt habe, da es die Unfähigkeit einer Planung durch die Gemeinde suggeriere.

Ein weiterer Einwand, die zu bebauende Fläche der grünen Mitte bereits gegenüber des ehemaligen Frisörs beginnen und an die bereits bebauten Flächen anschließen zu lassen, wurde von der Mehrheit des Bau- und Wegeausschusses mit dem Hinweis auf den Erhalt des Blickes in die grüne Dorfmitte und der Frischluftschneisen abgelehnt.

Kap. 4.3.2 Abb. 21

  • ist untertitelt mit „Dorfstraße 40“, was nicht korrekt ist, ebenfalls ist die Überschrift „Dorfstraße/Wohldweg“ nicht richtig, hier müsste „Dorfstraße/Zum Felde“ stehen. Die entsprechende korrigierte Zeichnung der zu bebauenden Fläche für die Abstimmung ist noch nicht in den Flächennutzungsplan übernommen worden, dieses werde aber nachgeholt.

Es wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass der Flächennutzungsplan nicht verbindlich ist bzgl. der darin dargestellten Bauflächen. Maßgebend ist der zu erstellende Bebauungsplan (B-Plan).

Kap. 4.32 Abb. 19

  • Hier wird im Text auf einer Gaststätte verwiesen, welche aber mittlerweile nicht mehr existiert und durch ein Yoga-Studio ersetzt wurde. Der Hinweis auf die Gasstätte erfolgt auch zu Beginn der allgemeinen Beschreibung des Dorfes und ist bitte überall zu entfernen.

Einwand eines Bürger, dass der auf S. 33 unter Punkt 7 beschriebene Erhalt eines Straßendorfes und dem damit verbundenen Bauen in 1. Reihe bei dem geplanten Neubaugebiet nicht möglich wäre und es sich dort dann um eine Hinterlandbebauung handeln würde. Der Vorsitzende gab an, dass noch keine Planung zur Erschließung dieses geplanten Gebietes vorliegt und eine Hinterlandbebauung nicht geplant sei.

Ein weiterer Einwand eines Bürgers zum Thema Hinterlandbebauung war, dass man Kindern des Dorfers die Rückkehrmöglichkeit in das Dorf nehme, weil die Hinterlandbebauung untersagt werde. Der Vorsitzende äußerte sein Verständnis für das Problem, sehe aber auch die Wahrung des Dorfcharakters und gibt an, dass eine Einzelfallbetrachtung sehr schwer sei.

Eine daraufhin erfolgte rege Diskussion zeigte, dass das Verständnis für das bestehende Verbot der Hinterlandbebauung nicht vorhanden ist und eine Aufweichung bzw. Abschaffung gewünscht wird.

Die daraus resultierende Problematik wäre, dass die erlaubte Bauerwartungsfläche damit erschöpft wäre und neue Grundstücke nicht ausgewiesen werden könnten. Somit läge der Zeitpunkt der Bebauung wieder in der Hand der Eigentümer und nicht bei der Gemeinde. Wir haben zum jetzigen Zeitpunkt schon diverse Baulücken, auf deren Bebauung die Gemeinde keinen Einfluss hat. Der Bürgermeister gab hierzu den Hinweis, dass man die Zulassung einer Hinterlandbebauung mit einer Bauverpflichtung belegen könne.

Der Vorsitzende gab zur Abstimmung den vorgestellten Flächennutzungsplan mit den besprochenen Änderungen so fertig zu stellen, um ihn an die TöB zu geben und anschließend auszulegen.

(5:2:0)

TOP 7: Einwohnerfragestunde

Keine Fragen.

Gez.: 

Maren Sohnius
Protokollführerin

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