Nr. 9 – BAU- und WEGEAUSSCHUSS Winsen vom 3.12.2020
Beginn: 20.00 Uhr; Ende: 22.13 Uhr, Winsen, Feuerwehrhaus
Mitgliederzahl: 7
Anwesend stimmberechtigt:
GV Ramlau, Stefan (Vorsitzender)
Bürgermeister Thies, Jan
GV Biehl, Kerstin
GV Jagla, Jana
WB Sohnius, Maren - zugleich Protokollführerin
WB Busse, Imke
Nicht anwesend:
WB Biehl, Hans-Jürgen
Die Tagesordnung wird nach § 3 Abs. 5 GeschO wie folgt geändert:
Um den eingeladenen Herrn Jens Weimar, W² Ingenieurgesellschaft mbH, nicht zu lange zu beanspruchen, wurde TOP 4 „Kanalsanierung 2021, hier: Vorstellung des Entwurfs“ vorgezogen. Die restlichen Tagesordnungspunkte verschieben sich somit jeweils um einen Punkt nach hinten.
(6:0:0)
Tagesordnung
- Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Kanalsanierung 2021; hier: Vorstellung des Entwurfs
- Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters
- Fragen der Ausschussmitglieder
- Aufstellung des Flächennutzungsplanes; hier: Sachstand
- Haushaltsplanung 2021; hier: Bau-, Wege- und Umweltthemen für 2021
- Ausschreibung des Winterdienstes für die Jahre 2021 – 2024: Empfehlung an die Gemeindevertre-tung
- Einwohnerfragestunde
TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, die Tagesordnung wird genehmigt und die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
TOP 2: Kanalsanierung 2021; hier: Vorstellung des Entwurfs
Zunächst gab Herr Weimar, W² Ingenieurgesellschaft mbH, einen kurzen Überblick über die bereits getätigten Sanierungen im 6. Bauabschnitt von 2013 – 2019:
- „Kellerberg“ und „Wohldweg“ sind abgeschlossen, Reparatur und Inlinereinbau.
- Gesamtsanierungsvolumen 155.900,00 €.
- 1,2 km des Kanalnetzes wurden bereits saniert.
Momentan läuft die Inspektion in „Klein Winsen“, welche Mitte Dezember abgeschlossen sein soll. Der Sanierungsbedarf in den Mischwasserkanälen soll dort nicht allzu hoch sein, endgültige Zahlen sind aber erst nach Auswertung der Inspektionsfahrten möglich. Die Sanierung ist für 2021 vorgesehen. In 2020 nicht abgerufene Sanierungsgelder in Höhe von 58.000,00 € werden auf 2021 geschoben.
Eingabe und Vorschlag des Vorsitzenden, für die Kanalsanierung jährlich konstante Planungssummen für den Haushalt festzulegen. Eine Summe von 10.000,00 € für Erhaltung und Reparatur und 27.600,00 € für Sanierung nach Auswertung der letzten Zahlen erscheint realistisch.
Die Sanierung in „Klein Winsen“ sollte in 2 - 3 Jahren abgeschlossen sein. Die genaue Zeit ist abhängig vom Ausmaß der Schäden auch in den Anschlusskanälen, welche bei der Vorinspektion mit befahren werden. Im schlimmsten Fall müssen alle Anschlusskanäle bis zu den Revisionsschächten mit Inlinern versehen werden. Tritt dieser Fall nicht ein, könnten mit den frei gewordenen Mitteln der optionale Sanierungsbereich in der „Stichstraße Klein Winsen“, der dortige Regenwasserkanal saniert werden.
Kurzer Erläuterung bzgl. der zu erwartenden Kosten für Inliner und deren Lebensdauer:
- Kurzer Inliner - niedriger 4-stelliger Bereich - Lebensdauer ca. 15 Jahre.
- Langer Inliner - ca. 50.000,00 € - Lebensdauer ca. 50 Jahre.
Im schlimmsten Sanierungsfall erwarten uns in „Klein Winsen“ Kosten von ca. 47.300,00 € für die Sanierung und Reparatur und ca. 14.000,00 € für die Unterhaltung.
Ende der Zusammenfassung von Herrn Weimar, W² Ingenieurgesellschaft mbH.
Die Frage, ob die von der Regierung beschlossene Mehrwertsteuerermäßigung an uns für die getätigten Arbeiten und erstellten Rechnungen weitergegeben werde, konnte von Herrn Weimar nicht klar beantwortet werden. Er gab an, beide Varianten schon gehört zu haben, so dass er uns empfiehlt auf jeden Fall nachzufragen.
Kanalsanierung 2020 Vorinspektion
hier: Auftragsvergabe
Für die Kanalreinigung und TV-Inspektion zum Gewährleistungsablauf 3. BA 2015 und Vorabinspektion 2020 im Zuge der Kanalsanierung hat die Ausschreibung stattgefunden, Submission war am 02.09.2020. Günstigster Bieter ist die Firma Canal-Control+Clean Umweltschutzservice GmbH aus Barsbüttel mit einer Auftragssumme von insgesamt 11.071,04 €. Der Auftrag für die Gewährleistungsinspektion 3. BA 2015 in Höhe von 622,29 € wurde innerhalb seines Verfügungsrahmens bereits beauftragt. Der Bau- und Wegeausschuss muss noch die Vorinspektion des geplanten Sanierungsabschnittes in der Straße „Klein Winsen“ der Gemeindevertretung zum Beschluss empfehlen. Der Auftrag wurde bereits im Voraus von Bürgermeister Thies erteilt.
Beschluss:
Der Bau- und Wegeausschuss Winsen empfiehlt der Gemeindevertretung die Auftragserteilung an die Firma Canal-Control+Clean Umweltschutzservice GmbH aus Barsbüttel für die Vorabinspektion der
Kanalsanierung 2020 in Höhe von 10.448,75 € zu vergeben. Entsprechende Haushaltmittel sind im Haushalt 2020 bei dem Produktsachkonto 09/53810.5211100 eingeplant.
(6:0:0)
Kurzer Nachtrag von Herrn Weimar, W² Ingenieurgesellschaft mbH, bzgl. der Gewährleistungsinspektionen. Diese seien alle abgelaufen und durchgeführt worden und keine Mängel festgestellt worden.
TOP 3: Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters
Vorsitzender:
- Im Hinblick auf die mögliche Erschließung eines Neubaugebietes, ist die Kapazität der Klärteiche zu prüfen. Momentan sind sie auf 500 Personen ausgelegt. 75 hiervon werden den Gewerbeeinheiten zugerechnet und 425 den Einwohnern. Bei einer momentanen Einwohnerzahl von 375 verbleiben noch 50 Einheiten. Im Hinblick auf die gewünschte Erweiterung des Dorfes ist zu prüfen, ob die Klärteiche zu erweitern sind, die gerechneten Gewerbeeinheiten der Realität entsprechen und man sich unabhängig davon Gedanken hinsichtlich einer möglichen dezentralen Lösung für das Neubaugebiet machen sollte.
WB Busse, Imke und GV Schimkat, Rüdiger haben angeboten, zu dem Thema Informationen zu sammeln und diese anschließend in einer der nächsten Arbeitssitzungen vorzustellen.
Bürgermeister:
- teilte mit, dass Herr Löchelt in den Ruhestand geht und eine Amtsdirektorin/ein Amtsdirektor eingestellt wird. Am 04.12.2020 findet die Vorstellung der 5 Bewerber statt.
TOP 4: Fragen der Ausschussmitglieder
Keine Fragen.
TOP 5: Aufstellung des Flächennutzungsplanes; hier: Sachstand
Die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, das erbetende Datum für die Rückmeldungen war Mitte Oktober. Bis jetzt sind noch nicht alle Rückmeldungen gekommen. Die wichtigste Stellungnahme von der Landesplanung fehlt noch und muss auch noch abgewartet werden. Der allgemeine Tenor geht dahin, dass die Bebauung der Fläche 27b als kritisch gesehen wird, da sie sich im Grünzug befindet. Das Füllen der Baulücken soll Vorrang haben. Das alles ist noch nicht als Ablehnung zu sehen, jedoch bedarf es der genaueren Betrachtung. Der gerade erst vom Planungsbüro verschickte Zwischenbericht wird an die Ausschussmitglieder verteilt und in einer nächsten Arbeitssitzung besprochen.
Hinweis des Vorsitzenden, dass eine Darstellung des Wanderwegenetzes im Flächennutzungsplan dann auch die Pflege und Instandhaltung dessen bedingt. Daher macht eine Überprüfung Sinn, um zu sehen, welche der Wege noch genutzt werden und erhaltenswert sind. GV Biehl, Kerstin widmet sich dieser Aufgabe.
Auf die Frage eines Einwohners zur Darstellung der Waldgrenze gab der Vorsitzende zur Kenntnis, dass der Einwand bereits angekommen und in Bearbeitung sei, diesbezüglich Landesrecht gelte und die Zeichnung nicht maßstabsgetreu sei. Des Weiteren habe der Flächennutzungsplan lediglich Prinzipcharakter.
TOP 6: Haushaltsplanung 2021; hier: Bau-, Wege- und Umweltthemen für 2021
- Im Bereich des Klärschlammes ändert sich die Entsorgung. Bisher konnte dieser landwirtschaftlich entsorgt werden, zukünftig ist eine thermische Entsorgung, d. h. die Verbrennung erforderlich.
GV Jagla, Jana stellte für den Bau- und Wegeausschuss und die anwesenden Bürger noch einmal den Gedanken eines Ortsentwicklungskonzeptes vor. Hier gehe es darum,
- wie sich ein Ort entwickeln könnte.
- Vorstellungen der einzelnen Orte, wie sie sich baulich und gewerblich entwickeln möchten, können dort dargelegt werden.
- Der Prozess würde von einem Planungsbüro begleitet werden. Auch das von uns bereits beschäftigte Planungsbüro ist in diesem Bereich tätig.
- Einige Gemeinden um uns herum haben diesbezüglich bereits Erfahrung gemacht.
- Die Erstellung eines solchen Konzeptes wird mit 75 % vom Land gefördert.
- Das vorhandene Konzept ist Voraussetzung für den Erhalt weiterer Fördergelder von bis zu 65 % für
B. die Gestaltung öffentlicher, dörflicher Plätze, Beleuchtung etc. - Die Kosten für die Erstellung eines solchen Ortsentwicklungskonzeptes betragen ca.
20.000,00 € - 35.000,00 € je nach Umfang, so dass nach Abzug der Förderung ein Nettobetrag für die Gemeinde von ca. 5.000,00 € bliebe. - Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 6 - 9 Monate. Bei Auftragsvergabe an das bereits mit der Erstellung des Flächennutzungsplanes beauftragte Büro, wäre eine finanzielle und zeitliche Einsparung wahrscheinlich.
Der Vorschlag, sich mit einem Vertreter aus Oersdorf, welcher bereits ein solches Konzept hat erstellen lassen, bei einer der nächsten Bau- und Wegeausschusssitzungen diesbezüglich auszutauschen, wurde einstimmig begrüßt.
- Die Kosten für die Erstellung eines solchen Konzeptes werden als Platzhalter in den Haushalt aufgenommen.
Beschluss:
Der Vorsitzende gibt die Empfehlung, den Haushalt in der vorgestellten Form an den Finanzausschuss zu übergeben.
(6:0:0)
TOP 7: Ausschreibung des Winterdienstes für die Jahre 2021 – 2024: Empfehlung an die Gemeindevertretung
Der Vorsitzende stellt die vorab an die Ausschussmitglieder versandte durch das Amt erstellte Ausschreibungsvorlage für die Winterdienstvergabe mit den benannten Straßen, Knotenpunkten und Radwegen vor. Geplanter Ausschreibungsstart soll im Frühjahr 2021 sein.
Von den Ausschussmitgliedern wurde angeregt, entgegen der Vorlage nur an den neuralgischen Punkten mit Salz streuen zu lassen. Hierzu soll zusätzlich der Knotenpunkt „Zum Felde“ bis Kreisstraße aufgenommen werden. Des Weiteren sollen die Radwege geräumt und gestreut werden. Die Ausschreibung soll diesbezüglich angepasst werden. Zuvor sind jedoch noch die Zuständigkeiten in Bezug auf den Radweg nach Kisdorf zu klären, ob hier die Gemeinde oder der Kreis zuständig ist.
TOP 8: Einwohnerfragestunde
- Es wurde angeregt eine Sammelausschreibung für alle Grundstückseigentümer, welche bis 2025 die Dichtigkeitsprüfung der Hausanschlüsse noch vorweisen müssen, zu veranlassen. Eine Beteiligung soll aber nicht verpflichtend sein, sondern frei zu entscheiden, alternativ könne sich jeder privat kümmern.
- Das Thema Baulücken wurde noch einmal angesprochen und die bisher vielfach durchgeführten, erfolglosen Ansprachen an die Grundstückseigentümer thematisiert. Ein Einbinden der Gemeinde als Mittler wurde als schwierig angesehen, da die Objektivität in Frage gestellt werden könnte.
Gez.:
Maren Sohnius
Protokollführerin