Nr. 8 - GEMEINDEVERTRETUNG WINSEN vom 10.06.2021
Beginn: 20:00 Uhr; Ende: 21:10 Uhr, Winsen, Feuerwehrhaus
Mitgliederzahl: 9
Anwesend stimmberechtigt:
Bürgermeister Thies, Jan
GV Biehl, Kerstin
GV Ramlau, Stefan
GV Schimkat, Rüdiger
GV Jagla, Jana
GV Lüdemann-Strunck, Eva
Nicht stimmberechtigt:
Frau Horn, Amt Kisdorf - zugleich als Protokollführerin
Nicht anwesend:
GV Lemke, Jan
GV Grundmann, Jens-Peter
GV Storjohann, Timm
Die Mitglieder der Gemeindevertretung Winsen wurden durch schriftliche Einladung vom 27.05.2021 auf Donnerstag, den 10.06.2021, unter Zustellung der Tagesordnung einberufen.
Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung wurden öffentlich bekannt gemacht.
Tagesordnung:
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Beratung und Beschlussfassung über evtl. Bedenken gegen die Niederschrift über die 7. Sitzung der Gemeindevertretung vom 09.12.2020
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Beschlussfassung über die Nichtöffentlichkeit von Beratungspunkten
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Mitteilungen des Bürgermeisters sowie Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung gefassten Beschlüsse
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Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung
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Einwohnerfragestunde – 1. Teil
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Beratung und Beschlussfassung über den Bedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr für die landesweite Ausschreibung eines Feuerwehrfahrzeugs
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Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan
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Einwohnerfragestunde – 2. Teil
Sitzungsniederschrift
TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Jan Thies eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über evtl. Bedenken gegen die Niederschrift über die 7. Sitzung der Gemeindevertretung vom 09.12.2020
Nach Zustellung der Niederschrift Nr. 7 vom 09.12.2020 wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als gebilligt.
TOP 3: Beschlussfassung über die Nichtöffentlichkeit von Beratungspunkten
Ein Ausschluss der Öffentlichkeit zu einem Beratungsgegenstand ist nicht erforderlich.
TOP 4: Mitteilungen des Bürgermeisters sowie Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung gefassten Beschlüsse
Bgm. Jan Thies teilt mit, dass
- es eine Online Arbeitssitzung bezüglich der Klärteiche gegeben habe. Er informiert darüber, dass er zur Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit den Austausch von zwei Schächten auf der Anlage per Eilentscheid vergeben habe. Darüber hinaus habe das Ing.-Büro Jürgens & Bein mit der Erstellung eines Konzeptes für die Ertüchtigung des Pflanzengrabens sowie zur Leistungsfähigkeit der Klärteichanlage ebenfalls im Zuge einer Eilentscheidung beauftragt. Schließlich sei eine Kanaluntersuchung für die Gewährleistungsuntersuchung der Kanalsanierung durch die Firma Canal-Control+Clean aufgrund seiner Eilentscheidung erfolgt.
Gegen die Eilentscheidungen werden keine Bedenken vorgetragen.
Es schließt sich eine kurze Diskussion über erforderliche Maßnahmen zur Ertüchtigung der Klärteichanlage sowie damit im Zusammenhang stehender Grundstückskäufe an. Es besteht Einvernehmen, das Thema im Rahmen einer voraussichtlich im August stattfindenden Sitzung zu erörtern. - eine Baugenehmigung für eine Garage in der „Schustertwiete“ erteilt worden sei und
- dass das Programm für die Segeberger Kulturtage fertiggestellt sei. Der Flyer hierzu erscheine in Kürze.
Auf Nachfrage von Bürgermeister Thies erläutert Frau Horn Möglichkeiten und Vorteile der Gründung einer Bürgerstiftung in Form einer unselbständigen Stiftung und beantwortet Fragen der Anwesenden zum Thema.
TOP 5: Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung
Es werden keine Fragen gestellt.
TOP 6: Einwohnerfragestunde – 1. Teil
Es wird moniert, dass die Straße „Zum Felde“ erhebliche Löcher aufweise.
Aus den Reihen der Gemeindevertretung wird entgegnet, dass in jüngster Zeit keine neuen Löcher auf der genannten Straße festgestellt worden seien.
TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über den Bedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr für die landesweite Ausschreibung eines Feuerwehrfahrzeugs
Zur weiteren Veranlassung: FB IV
Zur Kenntnis: FB III
Bürgermeister Thies erläutert, dass eine Beschlussfassung des Feuerwehrbedarfsplanes im Zuge des Ausschreibungsverfahrens für ein neues Feuerwehrfahrzeug erforderlich ist, um Fördermittel zu generieren. Es geht um die Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges des Typs LF 10.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den vom Gemeindewehrführer aufgestellten Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Winsen in der vorliegenden Fassung vom Juli 2020.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan
Zur weiteren Veranlassung: FB III
Bürgermeister Thies verweist auf die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 07.06.2021.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan.
Haushaltssatzung der Gemeinde Winsen für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom
10.06.2021 - und Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vom folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. | im Ergebnisplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 613.000 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 584.100 EUR | |
einem Jahresüberschuss von | 28.900 EUR | |
2. | im Finanzplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 609.000 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 526.800 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 66.200 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 350.000 EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0 Stellen. |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 320 % | |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 320 % | |
2. | Gewerbesteuer | 330 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
§ 5
Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszah- lungen eines Produkts mit Ausnahme der Personalaufwendungen, der Aufwendungen für ehren- amtliche Tätigkeit, der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibun- gen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 9: Einwohnerfragestunde – 2. Teil
Es werden keine Fragen gestellt.
Bürgermeister Thies schließt die Sitzung der Gemeindevertretung um 21:10 Uhr mit einem Dank für die Mitarbeit und wünscht den Anwesenden einen schönen Sommer.
gez. Protokollführerin
gez. Bürgermeister